Der Fall bewegte die Gemüter seit Wochen, am Donnerstag traf der Ordnungsausschuss des Direktoriums ein Urteil: Jockey Hana Mouchova (Foto) wurde für vier Wochen die Lizenz entzogen. Die Begründung der Juroren um Bernd Neunzig in der Kölner Rennbahnstraße: Groß fahrlässige Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten auf dem von Otto-Werner Seiler trainierten Halbblüter Stieglitz am 24.4.2004 in einem Ausgleich III über 2200 Meter in Köln.
Neunzig und seine beiden Beisitzer Heinz Harzheim und Arnold Zweifel legten Mouchova (Foto) auch die Kosten des Verfahrens auf. ‚Entscheidend war für uns die Ansicht des Rennfilms‘, erläuterte der Vorsitzende. ‚Frau Mouchova hat die Gewinnaussichten ihres Pferdes nicht entscheidend verfolgt. Sie hätte viel früher mit dem Pferd kommen müssen, die Bahn war frei.‘
Mouchova, die damals in Köln mit Stieglitz Rang vier erreicht hatte, will gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand Hans Helmut Rodenburg Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, im Falle einer Verurteilung allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit gesehen.
Mit der vierwöchigen Sperre blieben die Juroren um zwei Wochen unter dem vom Kontrollausschuss-Vorsitzenden Gottfried Reims geforderten sechswöchigen Lizenzentzug, entsprachen nach knapp dreistündiger Verhandlung aber seiner Einschätzung des Falles von einem grob fahrlässigen Vergehen.