Sonderregelungen für Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Samstag auf die corona-bedingten Regeln hin:

Für den Sonntag 12. Dezember 2021 – Dortmund –   gelten folgende CORONA – Sonderregelungen auf der Basis der Coronaschutz-VO vom 4.12.2021 und der Vorstandsbeschlüsse Deutscher Galopp e.V.:

Personen mit Symptomen einer SARS-Cov2 Erkrankung dürfen die Rennbahn nicht betreten!

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet, insb. Virusvariantengebiet, aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinreiseVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Es gilt für ALLE Personen über 16 Jahren (Aktive, Besucher etc.) die 2-G-Regelung (geimpft, genesen). Bringen Sie zu dem Nachweis Ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) – Kopien, Screenshots oder DVR-Ausweise gelten NICHT! Die Impfnachweise werden sämtlich überprüft mit der RKI CovPasCheck-App bzw. kopiert.

Es ist mit behördlichen Kontrollen zu rechnen, so dass wir Sie dringlich bitten, die Maßnahmen in unser aller Interesse zu unterstützen.

Eine gesonderte Akkreditierung vorab ist nicht notwendig.

ZUFAHRT, Check-In und Maskenpflicht:

Für Transporter, Personal etc. steht ab 08:30 Uhr der Check-In an der Zufahrt vom Rennweg zur Wettannahme (Werbung Wettstar) zur Verfügung. Dort halten Sie bitte und lassen die Nachweise überprüfen. Sie erhalten dann ein „Armband“, welches Ihnen den Zugang zu Rennbahn ermöglicht. Für Großtransporter steht nach Anmeldung ab 8 Uhr auch die direkte Zufahrt in den Stallbereich offen. Die Mitarbeiter begeben sich bitte nach dem Ausladen zum Check-In und erhalten dort ihr „Armband“.

Ab 09:30 steht für Funktionäre, Reiter und Besucher auch am Parkplatz „C“ – Eingang zum Absattelring hin – ein Check-In zur Verfügung.

In allen geschlossenen Räumen (Auch Waage, Umkleiden, Terrassentribüne, „Alte Wetthalle“ und überall dort, wo sich der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten lässt, besteht die Pflicht einen medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Die Gastronomie Hufeisen, Außengastronomie und die HRC-Wettannahme („Wettstar“) sind geöffnet.

Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – über dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna darf nur einzeln benutzt werden.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Dortmunder Rennvereins e.V. können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

Aktion „Heiße Tasse“ – Auf die Initiative von Günther Schmidt – Taxi4Horses – gibt es – unterstützt vom Gestüt am Schloßgarten, Dr. Eversfield, kostenlose Heißgetränke für alle Pferdeführer/Innen an dem Imbisstand zwischen Führring und Wetthalle. Nennen Sie dort bitte den Namen des Pferdes. Nach Aufnahme Ihres Namens erhalten Sie dort die entsprechenden Getränke …

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