Sonderregelungen für Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Sonntag auf die corona-bedingten Regeln hin:

Für den   Sonntag,  27. Juni   2021 – Dortmund –   gelten folgende CORONA – Sonderregelungen:

Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden. Pro Pferd sind zwei Besitzer zugelassen .

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet, insb.Virusvariantengebiet, aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinreiseVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular unter www.dortmunder-rennverein.de/akkreditierung.

Personen, die sich nicht bis zum Samstag, 26.Juni 2021 (20:00 Uhr) elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt – wer nicht auf der Liste steht, erhält keinen Zutritt.  

Die Zufahrt zur Rennbahn (für Stallbereich und allgemein) erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt zum Parkplatz „A“ (Leuchtreklame „Wettstar“) vom Rennweg aus.

Ein zentraler „Check -in “ findet an der Zufahrt statt. Dort werden die Personalausweise oder andere amtliche Lichtbildausweise kontrolliert. Der Check-in ist ab 8:00 Uhr geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat (bis Freitag) unter 0231 562266-0 anmelden und den Anweisungen folgen.

Kunden mit einem Ticketmaster-Ticket nutzen die Parkplätze „B“ und „C“ und die dortigen Eingänge.

Für Rennreiter/Innen gilt nach den Regeln des Dachverbandes, dass die Rennbahn nur betreten werden darf, wenn ein Schnelltest absolviert wird. Der Schnelltest wird ab 8 Uhr auf der Drive-Thru Testanlage (gleiche Einfahrt wie Check-In) durchgeführt. Dort erhalten Rennreiter/Innen ihre Zutrittsberechtigung. Ein weiterer separater Check-In ist dann entbehrlich.

Die Teststelle ist bis ca. 14:00 Uhr (6. Rennen) geöffnet. Bitte seien Sie – auch bei Ritten in späteren Rennen – bis spätestens 14:00 Uhr an der Teststelle (der Test dauert ca. 15-20 Minuten). Später können keine Tests durchgeführt werden!

Die Pferdetransporter fahren vom Check-in in den Stallbereich. Groß-LKW können nach Voranmeldung auch in Höhe der Reithalle in den Stallbereich fahren.

Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring einen geeigneten Mund-Nase-Schutz – FFP2 Masken werden an der Waage gestellt. In den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung. Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – über dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna ist geschlossen.

Wettkassen, Imbiss und Biergarten sind geöffnet – bitte beachten Sie die Abstandpflicht!  

Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen gilt in allen Innenräumen und dort, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) unterschritten werden kann (z.B. Siegerehrung).

Soweit durch Deutscher Galopp e.V. im Rahmen des Hygienekonzepts oder gesondert, durch die Rennleitung oder durch den Vorstand des Dortmunder Rennvereins e.V. angeordnet, besteht die Verpflichtung eines jeden Teilnehmers an den Leistungsprüfungen (also sämtliche auf der Rennbahn anwesende Personen) sich eines SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests zu unterziehen. Das Ergebnis dieses Tests wird dem Vorstand des Rennvereins, der Rennleitung und Deutscher Galopp e.V. zugänglich gemacht werden. Einer Meldung durch den durchführenden Arzt, den Rennverein oder das medizinische Fachpersonal an das zuständige Gesundheitsamt wird zugestimmt. Dies gilt auch für die Tests an der öffentlichen Teststelle für Rennreiter/Innen.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Dortmunder Rennvereins e.V. können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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