Auch im neuerlich verschärften Lockdown bleiben Pferderennen weiterhin erlaubt. Das sieht die ab dem heutigen 11. Januar geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Galopprennen im aktuell durchgeführten Rahmen sind damit weiterhin zulässig. Wie auch die Profiliegen im übrigen, zum Beispiel im Fußball.
Zuschauer sind indes weiterhin nicht erlaubt.
Konkret heißt es in § 9, Absatz 3 der Verordnung: „Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.“