Sonderregelungen für Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Sonntag auf die corona-bedingten Regeln hin:

Für den  Sonntag 20. Februar 2022 – Dortmund –   gelten folgende CORONA – Sonderregelungen auf der Basis der Coronaschutz-VO vom 09.02.2022 und Anordnungen des Dortmunder Rennvereins bzw. des Vorstands Deutscher Galopp e.V.:

Voraussetzungen für den Zutritt:

Personen mit Symptomen einer SARS-Cov2 Erkrankung (u.a. Fieber, Husten etc.) dürfen die Rennbahn nicht betreten!

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet, insb. Virusvariantengebiet, aufgehalten haben müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Es gilt für ALLE Personen über 16 Jahren (Aktive, Besucher etc.) die 2-G-Plus-Regelung. Sie zu dem Nachweis Ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) – Kopien, Screenshots oder DVR-Ausweise gelten NICHT! Die Impfnachweise werden sämtlich überprüft mit der RKI CovPasCheck-App bzw. kopiert.

Was bedeutet 2-G-PLUS ?

2G-Plus: Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit aktuellem Test (max. 24 Stunden alter Antigen/Lateral Flow Test, oder max. 48 Stunden alter PCR-Test)

Ausnahmen von der Testanforderung gelten für:

Personen mit einer wirksamen Auffrischungsimpfung: Voraussetzung ist Erhalt von drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-Ehrlich-Institutes (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)

Geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben

Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt

Genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Ausnahmen von der Zugrunde liegenden 2G-Regelung sind durch Beschluss des Vorstands Deutscher Galopp e.V. nicht möglich.

Es gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes auf dem Gesamtgelände – Innen- und Außenbereiche.

Es ist mit behördlichen Kontrollen zu rechnen, so dass wir Sie dringlich bitten, die Maßnahmen in unser aller Interesse zu unterstützen.

Also kurz: 2G-Plus, Maskenpflicht und Anmeldung sind erforderlich.

Anmeldung:

Zuschauer sind nicht zugelassen. Als Teilnehmer gelten auch max. 3 Besitzer pro Pferd (bei Besitzergemeinschaften kann davon abgewichen werden). ALLE Teilnehmer, auch Funktionäre, Dienstleister etc. haben sich vorab bis zum Samstag, 19.2.2022 22:00 Uhr über das Formular auf der Homepage des Rennvereins – www.dortmunder-rennverein.de unter dem Button Akkreditierung – anzumelden. Eine Nachanmeldung am Renntag ist nicht möglich.

ZUFAHRT, Check-In:

Für Transporter, Personal etc. steht ab 08:30 Uhr der Check-In (2G-Plus) an der Zufahrt vom Rennweg zur Wettannahme (Werbung Wettstar) zur Verfügung. Dort halten Sie bitte und lassen die Nachweise überprüfen. Sie erhalten dann ein „Armband“, welches Ihnen den Zugang zu Rennbahn ermöglicht. Für Großtransporter steht nach Anmeldung ab 8:30 Uhr auch die direkte Zufahrt in den Stallbereich offen. Die Mitarbeiter begeben sich bitte nach dem Ausladen zum Check-In und erhalten dort ihr „Armband“.

Ab 09:30 steht für Funktionäre, Reiter und Besucher auch am Parkplatz „C“ – Eingang zum Absattelring hin – ein Check-In (2G-Plus) zur Verfügung.

Die Gastronomie Hufeisen, Außengastronomie und die HRC-Wettannahme („Wettstar“) sind geöffnet.

Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – über dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna darf nur einzeln benutzt werden.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Dortmunder Rennvereins e.V. können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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