NRW: Neue Regelungen für J&J-Geimpfte

Der Dortmunder Rennverein e.V. weist auf eine wieder einmal neue Regelung des Landes NRW hin.

„Für Personen, die mit dem Jansen-Impfstoff (Johnson&Johnson) geimpft sind, sind ebenfalls 3 Impfungen notwendig, um unter die Regelung der „Auffrischungsimpfung/Booster“ im Sinne der 2G+-Regelung zu fallen. Es gilt also Jansen +2 Impfungen oder Jansen +1Impfung +Test oder aktuelle Genesung.

Den Wortlaut aus der aktuellen CoronaSchutzVO geben wir hiermit wieder: „…Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-Ehrlich-Institutes erhalten hat (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson).

Soweit diese Verordnung an eine Auffrischungsimpfung geringere Schutzmaßnahmen anknüpft, gelten diese auch für 1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben, 2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt 3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.““

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