Im Fall der Begnadigung von Jockey Tommaso Scardino für einen Mannheimer Renntag und die nachherige Verlängerung der Sperre um einen Tag sind die Diskussionen auch am Donnerstag weiter gegangen.
Die Sport-Welt hat entsprechend Frank Becker, Chef der Rennleitung, um eine Stellungnahme gebeten: „In meiner Funktion als leitender Sprecher der Rennleitungen sowie als Sprecher der Kölner Rennleitung vom 17. Mai nehme ich wie folgt Stellung: Die Kölner Rennleitung wurde aufgrund des Gnadengesuches von Tommaso Scardino aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Dieser Aufforderung ist sie nachgekommen und hat die Grundlage ihrer Entscheidung ausführlich dargelegt. Nach Einschätzung der Rennleitung ergaben sich aus dem Gnadengesuch keine Erkenntnisse, die in ausreichendem Maße zu dessen Stattgabe Anlass gegeben hätten. Dahingehend ist auch die Empfehlung an Deutscher Galopp erfolgt.“
Nachgehört haben wir auch beim Trainer- und Jockeyverband, Verbandsvize Christian von der Recke erläutert den Sachverhalt wie folgt: „Am Montag hat der Trainer- und Jockeyverband auf Nachfrage bei Herrn Pommer von der Aussetzung der Strafe erfahren. Für uns war es sehr unverständlich, da es diese Regelung bei einer Ordnungsmaßnahme noch nie gegeben hat. Ein Gnadengesuch ist es ja nicht, da die Strafe ja angehängt wird und die Joker-Regelung ist bei Verstößen gegen die Peitschenregel bis jetzt nicht angewandt worden. Denn gerade aus dem Aspekt des Tierschutzes sind die Peitschenstrafen immer extrem hart und nicht verhandelbar. Herr Scardino muss also einen guten Grund gehabt haben, dass es von oberer Seite so geändert wurde. Die jetzt noch gesperrten Reiter wie Andrasch Starke oder Marco Casamento sind jetzt aber guten Mutes, dass sie auch so behandelt werden.“