Das juristische Tauziehen um das IDEE 147. Deutsche Derby aus dem Jahr 2016 könnte am Sonntag eine überraschende Wende erfahren haben. Und zwar just durch den Sieg von Dschingis Secret im 82. Gerling-Preis (Zum Video). Der beeindruckende Volltreffer des Hengstes könnte nun das Derby-Ergebnis 2016 festzimmern.
Der Hintergrund ist in zwei Rennordnungs-Ziffern, den Nummern 639 und 646 zu sehen. Am Abend des Rennens am Sonntag machten erste Gerüchte darüber die Runde. Beide Ziffern stehen im Abschnitt zu „Protestverfahren“ in der Rennordung.
In 639 RO heißt es: „Bis zur Entscheidung gelten im renntechnischen Sinne der Besitzer eines Pferdes, gegen das Protest eingelegt ist, als Gewinner des Preises und der Besitzer, der Protest eingelegt hat, als Gewinner des Preises, der ihm im Erfolgsfall zufällt. Dies gilt auch für den Fall, dass nach Abschluss der Verbandsgerichtsbarkeit Klage vor dem ordentlichen Gericht erhoben wird.“
Dschingis Secret trug im Gerling-Preis 57 Kilo, also ein Gewicht, welches Pferde tragen, die kein Gruppe I-Rennen gewonnen haben. Nun müsste der Hengst durch das noch laufende Verfahren nach 639 RO renntechnisch so behandelt werden, als habe er das Derby gewonnen, da gegen die beiden Derby-Erstplatzierten Protest eingelegt wurde.
Also hätte, so die Meinung, die am Sonntag die Runde machte, Dschingis Secret im Gerling-Preis 59 Kilo tragen müssen. Das Aufgewicht von zwei Kilo hat er nicht getragen, so dass die Rennordnung sagt, dass die Berufung unzulässig sein könnte. Und zwar in 646 RO: „Eine Berufung ist unzulässig, wenn das Pferd, dessen Besitzer die Berufung eingelegt hat, nach der Entscheidung im Protestverfahren an einem Rennen teilgenommen hatte, ohne das sich aus Nr. 639 ergebende Aufgewicht zu tragen.“
Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen seitens des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen Klarheit in diesen Sachverhalt gebracht werden wird, ob der Derby-Fall vor der Verbandsgerichtsbarkeit tatsächlich beendet sein könnte.