Über viele Monate sorgte ein einfach daherkommendes Nachwuchsreiten während der letztjährigen Hamburger Derbywoche für Diskussionen. Damals gewann nämlich der von Katja Gernreich trainierte The Donald für Besitzerin Vanessa Wutke, die auch selbst im Sattel saß.
Da lag aber der eigentliche „Fehler“, denn Wutke ist Amateurrennreiterin, allerdings wurde das damalige Nachwuchsreiten als Rennen der Kategorie E gelaufen. Damit durfte Wutke eigentlich nicht an diesem Rennen teilnehmen, da laut Rennordnung Amateurreiter erst 15 Ritte in Rennen der Kategorie F ausführen müssen, bevor sie an anderen Rennen teilnehmen dürfen. Wutke hat zum damaligen Zeitpunkt aber erst an zwei Rennen teilgenommen.
Dieser Umstand war auch der Trainerin bekannt, und deshalb erkundigte sie sich bei Deutscher Galopp, ob diese Regelung auch für dieses Nachwuchsreiten gelten würde. Schließlich sind diese Rennen speziell für den „Nachwuchs“ ausgeschrieben. Seitens Deutscher Galopp bekam Gernreich eine positive Rückmeldung und deshalb stieg Wutke auch in den Sattel. Das Rennen gewann The Donald hochüberlegen mit 16 Längen Vorsprung, jedoch hatte das Ganze ein Nachspiel.
Mandy Kriegsheim, Besitzerin und Trainerin der zweitplatzierten Ombra, legte Protest ein. Von der Rennleitung wurde dieser Protest zurückgewiesen, doch legte Kriegsheim Berufung beim Renngericht ein. Dieses verhandelte den Fall erst vor wenigen Wochen und wies die Berufung zurück. Die damalige Begründung lesen Sie hier.
Am Wochenende steht in Mülheim wieder ein Rennen an, in dem Nachwuchsreiter zum Einsatz kommen. Allerdings unter anderen Rahmenbedingungen. Schließlich gibt es die Klassifizierung der Rennen in den Kategorien A–F nicht mehr und außerdem wurde die Ausschreibung auch deutlicher präzisiert. Diese lautet wie folgt: Ausgleich IV, 2.000 m, 6.000 € Für 4-jährige und ältere Pferde., GAG +8 f.4j.u.ält. Zu reiten von Auszubildenden sowie Reitern mit weniger als 30 Siegen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Nr. 238 RO findet für dieses Rennen, auch im Fall einer möglichen Rennpreiserhöhung, keine Anwendung. Die Nr. 260 RO findet keine Anwendung, da es sich nicht um ein Nachwuchsrennen handelt. Ehrenpreis dem Besitzer, Trainer und Reiter des Siegers.
Somit wurde die Rennordnungsnummer 238 direkt „ausgehebelt“, denn diese Nummer war damals für die Diskussionen verantwortlich. Sie lautet wie folgt: „Ein Amateurrennreiter ist zu einem Flachrennen mit einer von mehr als in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Dotierung und zu einem Hindernisrennen, erst zugelassen, wenn er an insgesamt mindestens 15 Amateurrennen, Halbblutrennen oder Rennen mit einer von weniger oder der gleichen als in den Besonderen Bestimmungen festgelegten Dotierung vom Start bis zum Ziel teilgenommen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Amazonenreiten.“ Somit sollte in diesem Fall keine Unklarheit mehr herrschen. In diesem speziellen Rennen kann es wohl sowieso nicht zu Unstimmigkeiten kommen, denn nach der Vorstarterangabe sind mit Jule Höggemann und Marie Gast nur zwei Amateurrennreiterinnen für einen Ritt vorgesehen. Sie absolvierten allerdings bereits mehr als 15 Ritte in Rennen der Kategorie F.