Zwei Jahre Lizenzentzug auf Bew?hrung f?r Rudolf Storp

Mit einem drastischen Urteil endete am Montag vor dem Ordnungsausschuss des Direktoriums das Verfahren gegen Trainer Rudolf Storp, 58, aus dem westfälischen Beelen. Wegen diverser Verstöße gegen die Rennordnung wurde ihm die Lizenz für die Dauer von zwei Jahren entzogen, allerdings auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem muss er eine Geldbuße von 7.000 Euro bezahlen. Storp, der selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen war, gab über seinen Anwalt im Verlauf des Prozesses die Anschuldigungen in vollem Umfang zu. Diese Tatsache und zudem die lange zurückliegenden Vorfälle bewegten die Sportgerichtsbarkeit dazu, ihm die Lizenz nicht komplett zu entziehen.

Es ging um Vorgänge in den Neunziger Jahren, wobei die Tatsache, dass Storp Pferde auf der Trainingsliste führte, die gar nicht bei ihm im Stall standen, noch am geringsten wog. Schwerwiegender war, dass er über einen längeren Zeitraum Unterschriften und Stempel in Impfpässen gefälscht hat. Außerdem ging es um die Verschleierung der Abstammung von gleich drei Pferden.

Sie stammten sämtlich aus der Mutterstute Leda Mantegna, die allerdings wegen eines Diebstahls gar nicht mehr im Zuchtbetrieb eingesetzt werden durfte (sie war offiziell verschwunden und somit nicht mehr existent), deswegen anderen Müttern untergeschoben wurde. Darunter sind auch die heute noch im Rennbetrieb befindlichen Ausgleich IV-Pferde Zetor und Zoledana. Da Storp das Urteil annehmen dürfte, ist der Fall damit abgeschlossen.

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