Tendenzreihe der Viererwette abgeschafft!

Die Tendenzreihe in der Viererwette, die für den Fall von Nichtstartern eine Rückzahlung der Wetten verhindert und stattdessen die bestehenden Wetten aufgefüllt hat, gehört der Vergangenheit an. Mit sofortiger Wirkung ist sie abgeschafft.

In §13 Ziffer 8 der Wettordnung heißt es nun: „Startet ein in der Viererwette aufgeführtes Pferd nicht, werden die auf Nichtstarter getätigte Wetten nach Bekanntgabe der Quoten für das betreffende Pferd zurückgezahlt.“

Das hat Auswirkungen auf die in den Viererwetten garantierten Auszahlungen an die Gewinner. Dort wird jetzt wie folgt verfahren: „Erfolgt eine Rückzahlung für auf Nichtstarter getätigte Wetten, wird eine ausgelobte Garantieauszahlung nachträglich verringert. Der prozentuale Anteil der zurückgezahlten Wetteinsätze im Verhältnis zum Gesamtumsatz wird errechnet. In Höhe dieses Prozentsatzes wird die ausgelobte Garantieauszahlung verringert.“

Mit dieser neuen Regelung reagiert man auf die starke Kritik an der alten Regelung, die oft dazu geführt hat, dass der Wetter Viererwetten gespielt hat, die er eigentlich gar nicht wollte. Jetzt gibt es wie in anderen Wetten auch das Geld zurück.

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