Der Stalljockey – Ein Auslaufmodell?

Die offizielle Liste der „Stalljockeys“ ist 2019 im deutschen Turf so kurz wie noch nie. Gerade einmal drei Reiter sind dem Direktorium für Vollblutzucht und Rennen für diese Saison offiziell als Stalljockey gemeldet worden.

Im aktuellen Wochenrennkalender sind dies die folgenden Reiter für nur zwei Trainer:

Hickst, Waldemar – Casamento, Marco
Schiergen, Peter – 1. Starke, Andrasch, 2. Minarik, Filip

Das, was ein Stalljockey ist, ist in der Rennordnung in der Nummer 233 explizit geregelt:

a) Ein Stalljockey (nur 1. bzw. ein 2. Ruf) ist ein Berufsrennreiter, der bei einem Trainer und/oder bei einem Besitzer bzw. Besitzergemeinschaft fest angestellt ist und der von einem Besitzer/Trainer für alle seine Pferde oder für bestimmte Besitzer vertraglich verpflichteter Stalljockey ist. Ein Reiterwechsel gem. Nr. 447 RO (Stalljockey) ist nur möglich, wenn der Stalljockeyvertrag im WRK angezeigt wurde.

b) Ein Stalljockey (nur 1. bzw. ein 2. Ruf) ist unter den gleichen Voraussetzungen wie zu a) auch der Berufsrennreiter, der als Selbständiger mit einem Trainer und/oder Besitzer oder Besitzergemeinschaft vereinbart, bevorzugt die Pferde dieses Trainers bzw. Besitzers zu reiten.

Das bedeutet: sind in einem Rennen zwei Pferde eines Stalles angegeben und der Ritt des Stalljockeys ist Nichtstarter, kann dieser Stalljockey automatisch auf das andere Pferd des Stalles wechseln. Ist die Stalljockey-Position nicht offiziell gemeldet geht das nicht.

Im Gegensatz zu früher wird diese offizielle Stalljockey-Titulierung über eine Meldung beim Dachverband immer weniger in Anspruch genommen.

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