Die Sonderregelungen für den Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Sonntag erneut auf die corona-bedingten Regeln hin:

Für den Sonntag, 17. Januar  2021 – Dortmund – gelten folgende Sonderregelungen: Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden. Pro Pferd ist bis auf Weiteres nur ein Besitzer (d.h. eine Person) zugelassen – i.d.R. der/die Bevollmächtigte im Rahmen von Besitzergemeinschaften oder Einzelbesitzer.

Auf die geänderten Regelungen zur Einreise nach NRW aus Risikogebieten weisen wir nachdrücklich hin.

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular unter www.dortmunder-rennverein.de/akkreditierung. (Bei Einzelpferden ist max. 1 Besitzer, 1 Pferdeführer und 1 Trainer erlaubt. Anmeldungen von z.B. 6 Personen bei 2 Pferden können nicht akzeptiert werden. Wir weisen darauf hin, den Aufenthalt auf dem Rennbahngelände auf das Minimum zu reduzieren ist.

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Personen, die sich nicht bis zum Sonnabend, 16. Januar 2021 elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt – wer nicht auf der Liste steht, erhält keinen Zutritt.  

Die Zufahrt zur Rennbahn (für Stallbereich und allgemein) erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt zum Parkplatz „A“ (Leuchtreklame „Wettstar“) vom Rennweg aus. Es gibt keinen Zugang vom Parkplatz B oder C an diesem Tag – also kein Zugang in Höhe des Sekretariats – Dies gilt generell für Jeden Teilnehmer!

Ein zentraler „Check -in “ findet an der Zufahrt statt. Dort werden die Personalausweise oder andere amtliche Lichtbildausweise kontrolliert. Der Check-in ist ab 8:30 Uhr geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat (bis Freitag) unter 0231 562266-0 anmelden und den Anweisungen folgen.

Die Pferdetransporter fahren vom Check-in in den Stallbereich. Groß-LKW können nach Voranmeldung auch in Höhe der Reithalle in den Stallbereich fahren.

Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. In den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung. Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – über dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna ist geschlossen.

Die Wettannahme, das Bistro, das Restaurant und die geschlossenen Tribünen sind NICHT geöffnet. Es wird einen Imbiss-Stand geben. Bitte beachten Sie das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um diesen Stand herum Speisen/Getränke zu verzehren. Der Imbiss-Stand ist deshalb verlegt worden.

Wettkassen stehen an diesem Renntag nicht zur Verfügung. Bitte weichen Sie auf die Online-Angebote an diesem Renntag aus.

Auf dem gesamten Gelände – Innenbereiche, Gebäude, Stallbereich und allen Freiflächen besteht jederzeit die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dementsprechend ist das Rauchen rund um die Gebäude verboten.

Soweit durch Deutscher Galopp e.V. im Rahmen des Hygienekonzepts oder gesondert, durch die Rennleitung oder durch den Vorstand des Dortmunder Rennvereins e.V. angeordnet, besteht die Verpflichtung eines jeden Teilnehmers an den Leistungsprüfungen (also sämtliche auf der Rennbahn anwesende Personen) sich eines SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests zu unterziehen. Das Ergebnis dieses Tests wird ggf. dem Vorstand des Rennverein und der Rennleitung mitgeteilt. Einer Meldung durch den durchführenden Arzt, den Rennverein oder das medizinische Fachpersonal an das zuständige Gesundheitsamt wird zugestimmt. Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Dortmunder Rennvereins e.V. können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.“

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