So lautet der züchterische Auftrag: Rennen notwendig!

In den aktuellen Diskussionen rund um die Corona-Krise kommt das Argument, Galopprennen auch in der Krise als staatlich verordnete Leistungsprüfungen durchzuführen, durchaus schon vor. Anders als andere Sportarten sind Galopprennen gesetzlich geregelt.

Und zwar im Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einigen Verordnungen. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft steht folgendes:

„Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (Tierzuchtgesetz 2019) wurde das Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2006 an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vorgaben der VO (EU) 2016/1012 („EU-Tierzuchtverordnung“) wurden auf nationaler Ebene konkretisiert und bewehrt. Insbesondere das bisherige Anerkennungsverfahren von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen wurde an die Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung angepasst. Diese trennt die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und die Genehmigung von Zuchtprogrammen in zwei separate Vorgänge. Damit wurde erstmalig ein EU-weit gültiges Verfahren für die Genehmigung von Zuchtprogrammen etabliert, die von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen.“

Eine dem Gesetz untergeordnete Verordnung trägt den Namen „Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden“. Darin heißt es in § 1:

„Zur Zuchtwertfeststellung bei einem Pferd werden je nach der Zuchtrichtung mindestens der Zuchtwertteil Reitleistung, Rennleistung, Fahrleistung oder Zugleistung in Leistungsprüfungen nach der Anlage festgestellt sowie die äußere Erscheinung in Abhängigkeit vom Zuchtziel und unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufs beurteilt. Unter Berücksichtigung der Merkmale Charakter, Temperament, allgemeines Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft umfassen mindestens, soweit jeweils im Zuchtziel vorgesehen,
….
2. der Zuchtwertteil Rennleistung die Leistungsmerkmale Generalausgleichsgewicht, Geschwindigkeit, Gewinnsumme und Plazierung,
….“

In der Anlage wird folgendes ergänzend spezifiziert: „Grundsätze für die Durchführung der Leistungsprüfungen und die Beurteilung der äußeren Erscheinung:
….
4. Zuchtrichtung Rennen: Die Leistungsprüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Galopprennsports, des Trabrennsports oder des Araberrennsports durchgeführt.
….“

Das ist alles durchaus sehr klar geregelt, warum Galopprennen durchgeführt werden müssen, und dies sogar im europäischen Kontext!

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So., 04.05. Köln
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