Die Räumungsklage der Stadt Frankfurt gegen den Renn-Klub Frankfurt ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Die Stadt Frankfurt hatte die Räumungsklage eingereicht, nachdem die Verantwortlichen des Renn-Klubs Frankfurt das Niederräder Rennbahn-Areal zum 1. Januar 2016 nicht räumen wollten um Platz für den Bau der DFB Akademie zu schaffen und den Abriss der Tribüne zu ermöglichen. Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 20.04.2016 den Verhandlungstermin in der Räumungsklage Stadt Frankfurt gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. aufgehoben.
Am Donnerstagnachmittag erreichte unsere Redaktion eine Pressemitteilung des Renn-Klub, die allerdings so juristisch formuliert ist, dass wir zunächst bei Carl-Philip Graf zu Solm-Wildenfels, dem Vize-Präsidenten und Schatzmeister des Renn-Klubs, nachfragen mussten, was die Konsequenzen sind, die sich daraus ergeben.
„Die Räumungsklage der Stadt ist ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wichtig ist für uns, dass jetzt u.a. erst einmal gerichtlich geklärt wird, ob die Stadt gegen EU-Recht verstoßen hat und daher der Erbbauvertrag mit dem DFB für nichtig erklärt wird. Alles Weitere ergibt sich dann. Wir sind zuversichtlich, dass in diesem Jahr in Niederrad noch Pferderennen stattfinden“, auch wenn Graf Solms eine bestimmte Konsequenz noch nicht konkretisieren wollte: Das Ordnungsamt hatte in diesem Jahr dem Renn-Klub bislang die Veranstaltungs-Genehmigung mit dem Hinweis verweigert, dass man in das schwebende Verfahren der Räumungsklage nicht eingreifen wolle, bis diese kurzfristig verhandelt sei. Da die Räumungsklage nun zwar nicht vom Tisch ist, aber ein Gerichtstermin auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, dürfte das Ordnungsamt keine Argumente auch gegenüber den Anwälten des Renn-Klubs mehr haben, um die Genehmigung der geplanten Renntage zu verweigern.
Es bleibt spannend in Niederrad. Der Bau der DFB Akademie scheint jedenfalls in weite Ferne gerückt. Lesen Sie die Presseerklärung des Renn-Klubs Frankfurt und machen sich selbst ein Bild von der neuen Situation:
Presseerklärung des Frankfurter Renn-Klub e.V.
Landgericht Frankfurt am Main hebt ersten Verhandlungstermin auf.
In der Räumungsklage der Stadt Frankfurt am Main gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist der erste Verhandlungstermin überraschenderweise aufgehoben worden. Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 20.04.2016 den Verhandlungstermin in der Räumungsklage Stadt Frankfurt gegen den Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. aufgehoben. Zunächst hat Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main Dr.Kirschbaum, der bisher von der Stadt Frankfurt am Main verweigerten Herausgabe derGrundbuchakte des umstrittenen Kaufvertrages über das Rennbahngrundstück aus dem Jahre 1937 ein Ende gesetzt. Dieses geschah indem er den Kaufvertrag, als Anlage, dem Beschluss beigefügte. Damit hat er den Verschleierungsversuchen der Stadträte Frank und Cunitz, um das unter Verschluss gehaltene Dokument, einen Riegel vorgeschoben. Ferner hat das Gericht eine kartellrechtliche Überprüfung angeordnet, nachdem deutlich wurde das für das Vergabeverfahren keine Spezialzuständigkeiten anderer Kammern bestehen. Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. hatte gerügt, dass das Vergabeverfahren gegen die Richtlinien der europäischen Kommission verstößt. Die Stadt hatte es nämlich versäumt, zuvor ein EU konformes Ausschreibungsverfahren, sowie die obligatorische Notifizierung der EU Kommission durchzuführen, obwohl dies eindeutig laut Vergaberichtlinien unter anderem des hessischen Städtetages – dessen Vorsitzender die Stadt Frankfurt ist – zu erfolgen hat. Die Folge eines solchen Verstoßes ist die Nichtigkeit des Erbbauvertrages. Dies will nun offenbar das Zivilgericht vorab klären, bevor es über das Räumungsbegehren an sich entscheidet. Darüber hinaus läuft zusätzlich ein Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit des Erbbauvertrages wegen Verstoßes gegen EU-Richtlinien vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nach den EU-Richtlinien ist es Kommunen nämlich untersagt, unterhalb des Marktwertes Grundstücke zu veräußern oder zu vermieten. Auch hier ist die Folge ebenfalls die Nichtigkeit des Vertrages. Dieses Verfahren wird voraussichtlich ebenfalls von der Zivilkammer am Landgericht Frankfurtübernommen. Der Vorstand des Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. sieht sich damit in seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Prestigeprojekt „DFB Akademie“ zulasten des ökologischen Kleinods Galopprennbahn Niederrad bestätigt und wird weiter für dessen Erhalt kämpfen.
Frankfurt/Main 21. April 2016
Für das Präsidium und den Vorstand
Büro des Schatzmeisters Solms-Wildenfels