Platzwette: Starterangabe bestimmt Anzahl Quoten

Die Mitgliederversammlung des Direktoriums hat einer Rennordnungs-Änderung zugestimmt, die die Platzwette betrifft. Es geht um die Anzahl der Platzquoten abhängig von den Startern.

Es gilt zukünftig folgende Regel: „Bei der Platzwette wird ab dem jeweils geltenden Mindesteinsatz gewettet, welches Pferd gemäß der Entscheidung des Zielrichters als platziert einkommen wird, und zwar:

a) Bei vier bis sieben mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden auf dem ersten oder zweiten Platz.

b) Bei acht oder mehr mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden auf dem ersten, zweiten oder dritten Platz.

c) Bei 12 oder mehr mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden kann vom Rennverein festgelegt werden: auf dem ersten, zweiten, dritten oder vierten Platz“

Das bedeutet: selbst wenn es final beispielsweise in einem Rennen nur sieben Starter gibt, bleibt es bei drei Platzquoten, wenn bei der Starterangabe beispielsweise acht, neun oder mehr Pferde im Rennen waren. Es kommt also faktisch nicht mehr auf die finale Anzahl an Startern an, sondern auf das, was an Startern genannt wurde. Damit hat der Wetter mehr Planungssicherheit über die Anzahl der ausgezahlten Platzwetten und ist nicht durch Nichtstarter negativ tangiert.

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