Offizielle DVR-Stellungnahme zur Börnicke-Verhandlung

Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen hat am Freitagnachmittag Einzelheiten zur Renngerichtsverhandlung in Sachen des übertriebenen Peitscheneinsatzes von Amateurreiter Patrick Börnicke mitgeteilt.

Entgegen einer ersten GaloppOnline.de-Meldung zu diesem Thema sei sehr wohl ein Verstoß gegen die Rennordnung eindeutig festgestellt worden. In einer Presseerklärung heißt es dazu offiziell:

„Das Renngericht hat auf die Berufung des Herr Patrick Börnicke und die Berufung des DVR e.V. nach einem Rechtsgespräch mit den Beteiligten die Entscheidung der Rennleitung Düsseldorf dahingehend ab­geändert, dass das Reitverbot auf 10 Kalendertage verringert wurde mit der Auflage eine Schulung unter Aufsicht des Direkto­riums in der Jockeyschule wahrzunehmen.

Es wurde in der Verhandlung festgestellt, dass die Rennleitung Düsseldorf zutreffend einen zu häufigen Peitscheneinsatz in mind. 11 Fällen und damit einen Verstoß gegen Nr. 594/ RO festgestellt hat. Herr Börnicke hat mindestens 11 Mal die Peitsche in der Weise eingesetzt hatte, dass er die sie mit der am Zügel befindlichen Hand gegen den Hals des Pferdes geführt hatte. Das Renngericht hat insoweit ausdrücklich festgestellt, dass ein Verstoß gegen Nummer 594/10 der Rennordnung vorliegt.

Herr Börnicke hat am Ende der Verhandlung erklärt, dass er einsieht, mit dem von ihm vor­genommenen Peitscheneinsatz gegen die Rennordnung verstoßen zu haben. Die Verringe­rung des Reitverbots in diesem Einzelfall beruhte im Wesentlichen auf dieser geäußerten Einsicht des Reiters und darauf, dass der infrage stehende Ritt erst der zweite Ritt nach der Erteilung der Amateurrennreiter-Lizenz war, sowie weiterhin darauf, dass Herr Börnicke sich bereit erklärt hatte, eine an zehn Tagen vorzunehmende Nachschulung unter Aufsicht des Direktoriums zu absolvieren.

Der in „GaloppOnline“ veröffentlichte Bericht betreffend die Verhandlung des Renngerichts im Berufungsverfahren des Amateur-Rennreiters Patrick Börnicke wegen des Vorwurfs des übertriebenen Peitschengebrauchs gibt somit den Verhandlungsverlauf und das Ergebnis in we­sentlichen Teilen unrichtig wieder.”

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