Der Schimmel Moonlight Man bleibt in zwei Rennen, in denen er als Sieger die Ziellinie überquert hatte, disqualifiziert.
Eine Berufung der Besitzer vor dem Renngericht war nicht erfolgreich. Das ist dem aktuellen Wochenrennkalender zu entnehmen.
Darin heißt es: „Die Berufungen der Besitzer des Pferdes Moonlight Man gegen die Entscheidungen der Rennleitung des Münchener Rennvereins vom 15. Juni 2020 und der Rennleitung des Dresdener Rennvereins vom 4. Juli 2020, wonach Moonlight Man als Sieger in beiden Rennen der jeweiligen Renntage wegen Feststellung eines unerlaubten Mittels beim ersten Start bzw. wegen Feststellung eines unerlaubten Mittels beim vorherigen Start disqualifiziert wurde, wurden vom Renngericht zurückgewiesen.“