“Ein guter Tag für den Rennsport!”

Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen hat erleichtert auf das am Mittwoch ergangene Urteil des OLG Köln zum Deutschen Derby 2016 reagiert.

In einer offiziellen Information heißt es: “Das OLG Köln hat heute in Sachen Deutsches Derby 2016 die Berufung des klagenden Besitzers des drittplatzierten Pferdes Dschingis Secret zurückgewiesen. Eine Revision hat es nicht zugelassen. In seiner Begründung hat es vor allem auf die hohe Bedeutung der Vereinsautonomie verwiesen und klar herausgestellt, dass der verbandsinternen Gerichtsbarkeit keine erheblichen Fehler unterlaufen seien.

Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) begrüßt das Urteil des OLG Köln sehr. Es gibt allen Beteiligten Rechtssicherheit. Jan Antony Vogel, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVR erklärt: „Das ist ein guter Tag für den Rennsport und für die Autonomie der Sportverbände insgesamt, unterstreicht das Urteil doch unsere Eigenverantwortung für die Auslegung der Rennordnung und unserer Statuten.“

Und weiter: „Das OLG hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Wir hoffen, dass damit nun – nach all den Fährnissen der vergangenen Jahre – Rechtsfrieden eintreten kann. Wir werden das Urteil sorgsam im Detail analysieren und ggf. notwendige Optimierungen an unseren Regeln vornehmen.“”

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