Fall Sexy Man: Acht Monate Lizenzentzug für Sean Byrne

Am Freitag stand in den Räumen von „Deutscher Galopp“ in der Rennbahnstraße in Köln die Verhandlung im Fall „Sexy Man“ an. Sean Byrne, Auszubildender am Stall von Marcel Weiß, war bekanntlich am 14. November in Krefeld nach dem Ritt auf dem von seinem Ausbilder trainierten Sexy Man, der im Ziel Zweiter hinter seinem Trainingsgefährten Mister Wonderful (der im Besitz von Celina Lopez steht, der Schwester von Byrnes Lebensgefährten Miguel Lopez) wurde, von den Stewards wegen grob fahrlässiger Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten mit einem Reitverbot von vier Wochen belegt worden. Zudem hatte die Rennleitung die Angelegenheit an den Ordnungsausschuss weitergegeben.

Vor diesem, geleitet von Mirko Roßkamp, mit den Beisitzern Jürgen Boersch und Holger Rieck, erschien Byrne am Freitag in Begleitung seines Ausbilders Marcel Weiß, aber ohne Rechtsbeistand. Byrne bestritt bei seiner Befragung auch gar nicht erst sein Fehlverhalten, entschuldigte sich auch dafür, und erklärte, dass so etwas nie wieder vorkommen würde. Doch die Begründung, die er für seine Reitweise angab, fand der Kontrollausschuss, der von Gottfried Reims vertreten wurde, ebenso wie wohl auch der Ordnungsausschuss, wenig plausibel, sondern eher unlogisch. „Ich war wütend und verärgert, darüber, dass ich Mister Wonderful, den ich zuvor bei seinem Sieg geritten habe, und der mein Lieblingspferd ist, nicht reiten durfte“, so der Ire auf die Frage, warum er sein Pferd nicht ausreichend unterstützt habe.

Das kam beim Ordnungsausschuss nicht besonders gut an. Gottfried Reims forderte bei seinem Antrag auf Grund von vorsätzlicher Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten einen Lizenzentzug von zehn Monaten, von denen die zweiten fünf Monate auf Bewährung (Bewährungszeit zwei Jahre) ausgesetzt werden sollten. Diesem Antrag kam der Ordnungsauschuss nicht ganz nach. Mirco Roßkamp verkündete nach einer rund 20minütigen Beratung das Urteil: Sean Byrne wird wegen vorsätzlicher Nichtwahrnehmung der Gewinnaussichten (Nr. 594/1 in Verbindung mit Nr. 492 der Rennordnung) für acht Monate die Lizenz entzogen, von denen die letzten vier Monate zur Bewährung (Bewährungszeit zwei Jahre) ausgesetzt werden. Ab dem 14. März darf der Ire, der das Urteil akzeptierte, und keine Rechtsmittel einlegen wird, somit wieder in den Sattel steigen.

Der Ordnungsausschuss berücksichtigte bei seinem Urteil nicht nur die Tatsache, dass Byrne noch jung und unerfahren ist, sondern auch, dass er sich im dritten Lehrjahr befindet, und seine Ausbildung im Juni endet. „So etwas wird nie wieder vorkommen“, erklärte Byrne nach dem Urteil.

 

 

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