Deutscher Galopp wirbt für Zuschauer-Zulassung

Der Dachverband Deutscher Galopp setzt sich mit Nachdruck für die Zulassung von Zuschauern zu den Leistungsprüfungen auf Deutschlands Rennbahnen ein.

Man führt folgende Rahmenbedingungen, die dies ermöglichen sollen, ins Feld:

„1. Grundsätzlich sollen ab September Veranstaltungen mit Publikum dann wieder zulässig sein, wenn die Kontaktnachverfolgung möglich ist und wenn die Hygiene- und Abstandre-geln eingehalten werden.

2. Die Sportministerkonferenz hat beschlossen, ab September den Sportwettkampfbetrieb möglichst bundeseinheitlich wieder (auch für Zuschauer) zu öffnen. So haben DFL und DFB als Vertreter des organisierten und professionellen Fußballs ein Konzept zur Wiederzulassung von Zuschauern vorgelegt, das von politischer Seite (so bspw. vom Chef des Bundes-kanzleramts, Herrn Helge Braun) zunächst als tragfähig und positiv eingeordnet wurde. Zwischenzeitlich haben die Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister nach ihrer Sitzung am 10.8.2020 erklärt, dass zur Frage der Wiederzulassung von Zuschauern zunächst keine Entscheidung getroffen werden soll, da das Thema „auf der Prioritätenliste nicht ganz oben“ stehe und die Gesundheitsämter sehr stark mit anderen Themen befasst seien.

3. Zudem sind Freizeiteinrichtungen, wie Zoos und Vergnügungsparks, bereits seit einigen Wochen für Besucher wieder zugänglich. So dürfen sich auf dem Gelände des Europaparks Rust täglich 8.000 Personen aufhalten, der Kölner Zoo lässt pro 7qm Verkehrsfläche eine Person zu.“

Im folgenden wird durch den Dachverband weiter spezifiziert, warum man für die Zuschauer-Zulassung plädiert. „Die Verordnungs- und Rechtslage ist wegen der unterschiedlichen epidemiologischen Lage von Bundesland zu Bundesland – trotz einer gewissen nationalen Konsistenz – unterschiedlich. Gemeinhin werden Galopprennen als Sportveranstaltungen eingeordnet. Dies trifft zwar im Grundsatz – auch wenn es sich (s. o.) im Kern und Ursprung um Leistungsprüfungen der Vollblutzucht im staatlichen Auftrag handelt –  bei kursorischer Betrachtung zu. Indes trägt eine vollständige Gleichbehandlung im konkreten Einzelfall dem Umstand, dass es sich um Sportveranstaltungen sui generis auf sehr großen Anlagen unter freiem Himmel handelt, nicht ausreichend Rechnung. Wissenschaftliche Studien der vergangenen Monate haben nachgewiesen, dass eine Ansteckungsgefahr mit COVID19 durch Aeresole auf Freiluftgeländen nur sehr gering ausgeprägt ist. Auch das Ausmaß der Luftbewegung (Wind, Zirkulation) spielt eine erhebliche Rolle. Galopprennveranstaltungen sind deshalb genehmigungstechnisch differenziert zu bewerten.“

Mit dem angepassten neuen „Konzept 2.0“ sei man in der Lage, den Erfordernissen eines Infektionsschutzes Rechnung zu tragen. „Um die Eindämmung des Coronavirus weiter zu unterstützen, sind bei der Durchführung der Renntage auch weiterhin wirkungsvolle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Deshalb hat Deutscher Galopp das bisherige Konzept weiterentwickelt, das Maßnahmen zur Durchführung vorgibt und kontrolliert. Dies wird sinnvoll adaptiert auf die individuellen Bedingungen und Verhältnisse des Rennvereins vor Ort. Dazu gehört auch, das konkrete Infektionsgeschehen in der betreffenden Region in den Blick zu nehmen. Es versteht sich von selbst, dass dieses Konzept mit den zuständigen Behörden vor Ort abgestimmt werden muss. Wie dies im Einzelnen geschieht (Anzeige, Abstimmung, Duldung, Erlaubnis etc.), wird zwischen Rennverein und zuständiger Behörde vor Ort erörtert. Das Konzept gibt den aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und ist bei Veränderungen der Sachlage anzupassen.“

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