Casinomaster erhält den in Hamburg erreichten und am grünen Tisch der Rennleitung verlorenen Sieg nicht zurück. Das ist das Ergebnis der Berufungsverhandlung vor dem Renngericht von Deutscher Galopp am Montag in Köln.
Er hatte folgende Berufungen gegeben, die nun beide abgewiesen wurden.
„Der Besitzer des Pferdes Casinomaster hat gegen die Entscheidung der RL des Hamburger Renn-Clubs vom 30. Juni 2021, wonach Casinomaster als Sieger 4. R. Lion Software „Wir digitalisieren den Mittelstand“-Race am 30. Juni in Hamburg wegen Behinderung des viertplatzierten Pferdes Ocean Air disqualifiziert und auf den vierten Platz gesetzt wurde, Berufung beim Renngericht eingelegt.
Amateurrennreiterin Frau J.Boysen hat gegen die Entscheidung der RL des Hamburger Renn-Clubs vom 30. Juni 2021, wonach Sie wegen Behinderung mit Disqualifikationsfolge mit einem Reitverbot am 18., 22. und 23.7. 2021 (3 Renntage) gegen die Höhe der Ordnungsmaßnahme Berufung beim Renngericht eingelegt und die Aussetzung bis zur Berufungsverhandlung beantragt.“
Das Renngericht fällte die Entscheidung einstimmig. Es setzte sich aus dem Vorsitzenden Frank Heckenbücker und den Beisitzern Harro Remmert und Horst Greis zusammen.
In der Urteilsbegründung erkannte das Renngericht neben der Behinderung vor allem auch eine gefährliche Reitweise von Janina Boysen, die zu der Behinderung geführt habe. Die Reiterin habe keine ausreichenden Anstrengungen unternommen, Casinomaster im Endkampf wieder gerade zu richten und hätte sich versichern müssen, was hinter ihr passiert. Das habe sie nicht getan. Nicht nach hinten geschaut zu haben, hatte Boysen bei ihrer telefonischen Befragung auch zugegeben. Die Strafe wurde für den 22., 23. und 24.7. neu festgesetzt.
In Sachen der Besitzer-Berufung war das Renngericht der Meinung, dass Ocean Air die Behinderung drei Längen gekostet habe, im Ziel sei Ocean Air nur anderthalb Längen geschlagen gewesen. Mirco Sanna haben sein Pferd sehr massiv aufnehmen müssen. „Wir sind der Überzeugung, dass Ocean Air vorne gewesen wäre und können die Entscheidung der Rennleitung nur bestätigen“, so Frank Heckenbücker. „Es waren natürlich rund drei Längen, die Ocean Air geschlagen war und nicht anderthalb“, sagte Heckenbücker am Morgen nach dem Urteil korrigierend, „das habe ich in der Urteilsbegründung leider falsch formuliert.“
Sanna war als Zeuge vor Ort, berichtete davon, dass sein Pferd ein „One-Pacer“ sei, das durch die Behinderung jeglichen Schwung verloren habe, was ihn ganz sicher den Sieg gekostet habe.
Der Rennleitung – auch der an diesem Tag als Rennleitungschef agierende Hans-Jörg Schmidt wurde telefonisch befragt, schrieben sowohl das Renngericht als auch Gottfried Reims als Vorsitzender des Kontrollausschusses des Verbandes ins Stammbuch, man hätte die Entscheidung besser und ausführlicher begründen müssen. In der Sache sei sie nicht zu beanstanden gewesen.