Besondere Bestimmungen zum Krefelder Renntag

Für den Sonntag-Renntag in Krefeld gibt es aufgrund noch nicht erfolgter Beschlüsse des Landes NRW noch einige Unsicherheiten, was Corona-Regelungen angeht.

Nachfolgend der aktuelle Stand von Seiten des Rennclubs in Krefeld.

„Durchführung von Zuchtleistungsprüfungen mit Zuschauer auf der Galopprennbahn in Krefeld am 20. März unter Berücksichtigung behördlicher Corona-Auflagen.

Personen mit Symptomen einer SARS-Cov2 Erkrankung (u.a. Fieber, Husten etc.) dürfen die Rennbahn nicht betreten! Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Zugang zum Rennbahngelände

Auf Grund der Tatsache, dass die Landesregierung in NRW erst am 18. oder 19.03. entscheiden wird, welche Regelungen für den Sonntag, 20.03.2022 gelten, können wir noch keine finale Aussage treffen, welche Zugangsbeschränkungen am Sonntag vor Ort gelten.

Wir bitten Sie dringend sich am Samstag vor dem Renntag auf einem der folgenden Kanäle über die aktuellen Bestimmungen zu informieren:

www.galopponline.de
www.krefelder-rennclub.de

Facebook Seite Krefelder Rennclub
www.land.nrw

Eintrittspreise Zuschauer

Die Eingänge sowie die Tageskassen sind ab 10.00 Uhr geöffnet.

Die Eintrittspreise an der Tageskasse betragen für Erwachsene 11 Euro inkl. Programmheft, für Schwerbehinderte 8 Euro inkl. Programmheft und für Kinder ab 6 Jahre 5 Euro ohne Programmheft.

Personen, die im Besitz einer Legitimationskarte von Deutscher Galopp (2021 und 2022) sind, haben freien Eintritt.

Reiter und Reiterinnen

Die Jockeyräume stehen wieder im Waagegebäude zur Verfügung

Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna bleibt geschlossen.

Maskenpflicht:

Im Innenbereich muss eine medizinische Maske getragen werden (OP-Maske oder FFP2 Maske). Im Außenbereich empfehlen wir ebenfalls überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann das Tragen einer Maske (beispielsweise in Schlangen).

Vorstand und Geschäftsführung des Krefelder Rennclubs 1997. E.V. – sowie die Rennleitung – sind befugt, jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, um zuwiderhandelnde Personen des Rennbahngeländes und des Stallbereichs zu verweisen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie leider unumgänglich und für eine Durchführung der Leistungsprüfungen zwingend erforderlich sind.“

 

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