Deshalb darf Santangelo am Montag reiten

Diverse Diskussionen gab es zuletzt um die tatsache, dass Jockey Concetto Santangelo am 1. Mai in Leipzig reiten darf.

Dabei ging es um folgenden Sachverhalt: Der Italiener bekam am 17. April in Mons von den dortigen Stewards ein Reitverbot von einem Tag auferlegt, nachdem er in einem Rennen die Peitsche einmal zu hoch eingesetzt hatte.

Santangelo wurde für den 1. Mai gesperrt, da an diesem Datum der nächste Renntag in Belgien (Waregem) stattfindet. Einen Joker ziehen, was für den Reiter eine Möglichkeit gewesen wäre, ist im Nachbarland zwar nicht möglich, doch ließ der belgische Verband dem deutschen Dachverband „Deutscher Galopp“ die Möglichkeit offen, Santangelo an diesem Tag in Deutschland reiten zu lassen. Das hat der Verband aufgrund des Reitermangels am 1. Mai dann auch getan.

Das Reitverbot wurde somit auf den 17. Mai gelegt, dann sind in Deutschland zwar keine Rennen, aber der nächste Renntag in Waregem.

Nächste Renntage

Galopprennen in Deutschland
So., 13.04. Düsseldorf
So., 20.04. Hoppegarten, Sonsbeck
Mo., 21.04. Köln, München
Sa., 26.04. Düsseldorf, Magdeburg
So., 27.04. Krefeld
Do., 01.05. München, Hannover, Leipzig
Galopprennen in Frankreich
Mi., 09.04. Nantes, Argentan
Do., 10.04. Chantilly, Auteuil
Fr., 11.04. Saint-Cloud, Marseille Vivaux
Sa., 12.04. Fontainebleau, Senonnes, Mont de Marsan
So., 13.04. Longchamp, Lignieres, Wissembourg
Mo., 14.04. Chantilly