Besitzertrainer Adel Massaad hat als Antragsteller eine einstweilige Verfügung gegen den Dachverband Deutscher Galopp e.V. erwirkt.
Das Landgericht Hamburg hat am 19.02.2024 per Beschluss Deutscher Galopp untersagt, durch (in der Folge näher spezifizierte) „…. Äußerungen den Verdacht zu erwecken, der Antragsteller sei dafür verantwortlich, dass unerlaubte Mittel im Blut seiner Pferde gefunden wurden.“
Voraussetzungen für eine „zulässige Verdachtsberichterstattung“ seien nicht gegeben.
Im Falle einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Fall der Zuwiderhandlung.