Darum verliert Leon Wolff die Gewichtserlaubnis

Durch den Wechsel an den Kölner Grewe-Stall verliert Leon Wolff die zwei Kilo Gewichtserlaubnis, die er noch hat.

Das ist in Nr. 382 der Rennordnung geregelt. Dort heißt es allgemein zur Gewichtserlaubnis: „Um fehlende reiterliche Erfahrung auszugleichen, können Reiter in allen Flach-Altersgewichtsrennen (ausgenommen in Amateur- und Nachwuchsrennen) mit einer Dotierung von höchstens 10.000 Euro sowie in allen Ausgleichen und in allen Hindernisrennen eine Gewichtserlaubnis in Anspruch nehmen. Die Gewichtserlaubnis beträgt bis zum 30. Sieg 3 kg, danach bis zum 40. Sieg 2 kg, danach bis zum 50. Sieg 1 kg.“

Speziell für Azubis wird die Regelung erweitert: „Auszubildende gem. Berufsbildungsgesetz können in den gleichen Rennen zusätzlich 2 kg Gewichtserlaubnis in Anspruch nehmen, jedoch nur in der ursprünglich vorgesehenen Ausbildungszeit und bei nicht mehr als einem Wechsel in der Ausbildungsstätte. Diese 2 kg Gewichtserlaubnis kann auch nach der Abschlussprüfung und Beendigung der Ausbildung bis zum 50. Sieg in Anspruch genommen werden, jedoch nur für Pferde des Ausbilders bzw. Ausbildungsbetriebes und wenn der Reiter dort ununterbrochen weiter beschäftigt ist.“

Da Leon Wolff von Peter Schiergen zu Hans-Albert Blume gewechselt ist und nun zu Henk Grewe, entsprechend den zweiten Ausbilderwechsel absolviert, entfällt seine Erlaubnis.

 

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