Wie das Magazin „buten un binnen“ berichtet, ist der Bremer Rennverein mit einem Eilantrag gegen den geplanten Bau eines Fuß- und Radwegs über das Rennbahngelände gescheitert.
Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Die Richter konnten nicht erkennen, dass der Verein durch das entsprechende Ortsgesetz in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt sei.
Galopprennen könnten dann jedoch in der Vahr nicht mehr durchgeführt werden.
Der geplante Weg soll das Rennbahngelände etwa in der Mitte durchqueren. Der Rennverein hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.













