Eine Sperre wegen Behinderung für Leon Wolff ist vom Renngericht von Deutscher Galopp um zwei Tage verlängert worden. Der Azubi ist nun auch noch am 20.6. und 23.6. gesperrt.
Die Sperre war in einem Rennen in Hoppegarten nach einem Ritt auf Nanino Chardonnay verhängt worden. Gegen die Zwei-Tage-Sperre waren sowohl Wolff als auch der Verband in Berufung gegangen.
Aus den zwei Tagen sind nun vier geworden. Ab dem 26. Juni kann Leon Wolff damit in Deutschland wieder reiten.













