Nach den anhaltenden Diskussionen um übermäßigen Peitscheneinsatz und die im Falle eines Verstoßes angemessene Bestrafung der Reiter wurde gerade nach dem IDEE 147. Deutschen Derby heiß diskutiert (Zum Video). Aber auch schon vor dem „Blauen Band“ wurden immer wieder Stimmen laut, die eine Reform der Regelung forderten. Gerade nach dem Deutschen Derby 2016 war klar, dass die bestehende Regel einer zügigen Überarbeitung bedarf, um übermäßigen Peitscheneinsatz in Zukunft besser verhindern zu können. Diese Überarbeitung respektive Änderung in der Rennordnung hatte man von Seiten des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen für den Diana-Tag angekündigt, nachdem eine Kommission dem Präsidium vergangene Woche Vorschläge für eine Neuausrichtung der Peitschenregel vorgelegt hatte. Am Donnerstag dann die Mitteilung aus Köln:
„Nach einer Entscheidung der Mitgliederversammlung des Direktoriums im schriftlichen Verfahren vom 2. August 2016 wurde in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass am kommenden Sonntag eine neue Anlage P3 zur Rennordnung – Ordnungsmittelkatalog Reiter E gilt. Sie ist anzuwenden bei folgenden Verstößen: Nr. 594/10 RO: Bei zu häufigem Peitscheneinsatz (Richtlinie 9 „Anweisung zum Peitschengebrauch“) wird auf Lizenzentzug erkannt, der mindestens für 14 Kalendertage auszusprechen ist. Gem. Nr. 482 RO ist zudem der Verfall eines angemessenen Teils der Gewinnprozente – mindestens 50 Prozent der Gewinnprozente – auszusprechen. Für jeden weiteren Peitschenschlag (ab dem 7. Schlag je Verstoß) erhöht sich der Lizenzentzug um mindestens drei weitere Kalendertage. Verstöße, die vor Inkrafttreten der Rennordnungsänderung festgestellt wurden, bleiben unberücksichtigt. Ab Inkrafttreten der Rennordnungsänderung bleiben Verstöße, die länger als 12 Monate ab Inkrafttreten zurückliegen, i.d.R. unberücksichtigt.“
Einig war man sich im Vorfeld, dass es bei der Bestrafung nur um Reitverbote handeln kann, die nun nach der neuen Regel deutlich länger ausfallen werden. Beim ersten Verstoß folgt ein Lizenzentzug von 14 Kalendertagen, beim zweiten Verstoß 21 Kalendertage und beim dritten Vergehen 28 Kalendertage. In besonders schwerwiegenden Fällen darf die Rennleitung die nach den obigen Richtlinien vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen angemessen erhöhen. Die Rennordnungsänderung tritt am 7. August 2016 in Kraft.












