Das Rennbahnverbot gegen Wolfgang Goetz, vom Internationalen Club für den Rennplatz Iffezheim ausgesprochen, ist nicht gerechtfertigt und muss demnach aufgehoben werden. Das stellte der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe nun fest. In den vergangenen fünf Jahren wurde Goetz immer wieder Hausverbot in Baden-Baden erteilt.
Nach dem nun veröffentlichten Beschluss gab es keinen sachlichen Grund, der es rechtfetigte, Goetz von den Veranstaltungen auszuschließen.
Das Vermarktungsunternehmen Bunker International Group, das Wolfgang Goetz gehört, hatte länger eng mit dem Internationalen Club in Baden-Baden zusammengearbeitet.
Goetz ist mittlerweile in Hoppegarten tätig. Seine Londoner Agentur übernimmt die Vermarktung der Hauptstadtrennbahn in Hoppegarten.