Nun Dreierwette als Ersatz: Neuer Modus bei Nichtstarter

Eine wichtige Regeländerung bei der Rückzahlung von Wetteinsätzen auf Nichtstarter in der Viererwette tritt ab dem heutigen Renntag (4.1.09) in Dortmund in Kraft. Es kommt zur Einführung der Ersatzquote, wie sie im erfolgreichen französischen Wettbetrieb schon seit langem bewährt ist.

Bei dieser Regelung wird eine Viererwette, die einen Nichtstarter enthält, automatisch zur Dreierwette. Tippt also zum Beispiel ein Wetter in der Viererwette die Pferde 1-2-3-4 und ist die Nummer 1 Nichtstarter, so gewinnt der Wetter, wenn die Pferde 2-3-4 in dieser Reihefolge die ersten Plätze belegen.

Andernfalls ist die Wette verloren. Die neue Regel gilt auch für
sog. „Bankpferde“. Stellt also zum Beispiel ein Wetter ein Pferd fest auf Platz eins und kombiniert drei Pferde dazu, so müssen bei Ausfall des Bankpferdes die übrig gebliebenen drei Pferde die ersten drei Plätze belegen.

Die Einsätze auf Nichtstarter werden einem gesonderten Pool zugeführt, aus dem dann die so genannte Ersatzquote gezahlt wird. Der erfolgreiche Wetter bekommt also nicht die Original-Dreierwettquote ausgezahlt, sondern es wird eine eigene Quote aus dem Pool der Nichtstarter errechnet, die je nach
Trefferverteilung höher oder niedriger ausfallen kann als die
Dreierwett-Quote.

Die Ersatzquotenregelung gilt jedoch nur für Wettkombinationen, die einen (1) Nichtstarter enthalten. Einzelwetten, die mehr als einen Nichtstarter enthalten, werden wie bisher rückabgewickelt (das heißt für diese Wetten: Einsatzrückzahlung).

Diese Regelung wird allgemein als fair angesehen, denn sie begünstigt diejenigen Wetter, die trotz eines Nichtstarters eine richtige Vorhersage getroffen haben. Zudem werden durch die neue Regelung für die Rennvereine hohe Rückzahlungen vermieden, die sich zunehmend als Problem erwiesen haben, da die Viererwette stets mit einer Auszahlungsgarantie von mindestens 10.000 Euro verbunden ist.

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