Für die Saison 2007 ergeben sich Änderungen und Neuerungen zur Rennordnung, die wir an dieser Stelle veröffentlichen möchten, da sie sowohl für die Aktiven, als auch für Wetter und Galoppsportinteressierte von Belang sind.
Nr. 10 – Ausschreibung von Ausgleichen
In Zukunft dürfen bei Renntagen mit 8 oder 9 Rennen nur noch vier Ausgleiche, bei 10 Rennen fünf Ausgleiche ausgeschrieben werden (ausgenommen Rennvereine in den Neuen Bundesländern). Sollte jedoch ein Altersgewichtsrennen am Tag der Vorstarterangabe nicht zustande kommen, erhält der Rennverein das Recht, kurzfristig einen zusätzlichen Ausgleich zur endgültigen Starterangabe in das Programm aufzunehmen. Die Veröffentlichung einer solchen Zusatzausschreibung erfolgt über die elektronischen Medien (Internet, e-mail).
Nr. 12 – Anhebung der Gewichte zur Vorstarterangabe
Nach den guten Erfahrungen der Gewichtsanhebung werden ab 1. Januar 2007 auch in Amateurrennen und in Hindernisrennen die Gewichte nach Abschluß der Vorstarterangabe auf max. 68 kg in Altersgewichtsrennen und max. 70 kg in Ausgleichen angehoben.
Rennordnungsänderungen
Nr. 260 RO
In Nachwuchsrennen sind Auszubildende sowie Berufsrennreiter, die noch keine 30 Rennen der Klasse A gewonnen haben, startberechtigt. Die Zulassung der Reiter ist unabhängig vom Ausbildungs- bzw. Lizenzierungsland, so daß jeder im Ausland tätige Reiter teilnehmen darf, sofern er die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Nr. 369 RO
In Rennen, die auf Ausgleichsbasis ausgeschrieben sind, entfällt die Stutenerlaubnis. Dies wird in den entsprechenden Rennen bei der Ausschreibung gesondert vermerkt.
Nr. 382-386 RO
Die entsprechende Gewichtserlaubnis für Berufsrennreiter, Auszubildende und Amateurrennreiter gilt ab 1. Januar 2007 auch für im Ausland lizenzierte Reiter. Allerdings muß der Nachweis über die bisher erzielten Siegzahlen von der ausländischen Rennsportbehörde bis spätestens zur endgültigen Starterangabe vorliegen. Liegt dieser Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt vor, darf eine Gewichtserlaubnis nicht in Anspruch genommen werden.
Nr. 416 RO
Ein Pferd ohne aktuelles Jahresgeneralausgleichsgewicht ist in einem Ausgleich startberechtigt, sofern das zuletzt vergebene Jahres-GAG max. 56 kg betrug. Dies unabhängig vom Zeitpunkt des letzten GAG’s, sei es vor einem, zwei oder mehreren Jahren.
Nr. 434 RO
Die Regelungen zum Ausscheidungsverfahren sind in einigen Punkten präziser gefasst worden.
Nr. 448 RO
Ohrenstöpsel können wie Scheuklappen morgens am Renntag gegen eine Gebühr von 50 € nachträglich angegeben werden.
Nr. 454 RO
Die im Laufe des Jahres beschlossene Möglichkeit des Sattelns in der Gastbox ist in die Rennordnung aufgenommen worden. Hierfür ist rechtzeitig vor dem Rennen ein begründeter Antrag zu stellen, über die Genehmigung des Antrages entscheidet die Rennleitung. In diesem Fall ist eine Gebühr von 150 € zu zahlen.
Nr. 593 RO
Erfolgt die Abmeldung eines als Starter angegebenen Pferdes später als zwei Stunden vor der Startzeit des ersten Rennens der Veranstaltung ohne dass eine Verletzung des Pferdes oder höhere Gewalt vorliegt, wird der Trainer von der Rennleitung mit einer Ordnungsmaßnahme belegt.
A2 – Kostenordnung
Für die Anerkennung eines Gestüts- oder Trainingsbetriebes zur Ausbildungsqualifikation wird zukünftig eine einmalige Gebühr von 100 € erhoben.











