Am heutigen Freitag gab France Galop die Strafe gegen Jockey Sibylle Vogt bekannt. Sie ist für einen Zeitraum von sechs Monaten, startend mit dem 25. Mai 2025, gesperrt.
Die komplette Entscheidung ist auf der Seite von France Galop nachzulesen.
Von Vogt wurde am 28. März 2025 eine Probe genommen. Die Analyse ergab das Vorhandensein verbotener Substanzen, nämlich Kokain und dessen durch Prozesse im Körper gebildeter Metaboliten.
Auf den Wunsch von Vogt hin wurde auch die B-Probe analysiert, welche anschließend das erste Ergebnis bestätigte. Die Reiterin wurde über eine gegen sie ergriffene Vorsichtsmaßnahme zum Schutz ihrer Gesundheit informiert, die ihr gemäß dem französischen Pferderenngesetz vom 26. April 2025 bis zur Anhörung der nächsten medizinischen Kommission von France Galop die Teilnahme an Rennen in Frankreich untersagte.
Am 6. Mai 2025 äußerte Vogt den Wunsch, eine Kontrollanalyse des zweiten Teils der Probe durchzuführen, um nach Kokain und seinen Metaboliten zu suchen. Am 18. Juni 2025 bestätigte die Analyse des zweiten Teils der Probe durch das besagte Labor das Vorhandensein von Kokain und seinen Metaboliten.
Nach einer ersten Verhandlung am 10. Juli fand die abschließende Verhandlung am 30. Juli statt. Vogt gab in der Verhandlung an, dass sie um das strikte Verbot der Substanzen wüsste und dass sie keine Gewichtsprobleme habe, welche eine mögliche Einnahme erklären würden. Sie führte das positive Ergebnis auf eine sexuelle Beziehung mit einer Person zurück, die Kokain konsumiert habe. Gerade am Vortag der Probe soll sie sexuellen Kontakt mit diesem Partner gehabt haben. Der Partner gab den Konsum von Kokain zu. Vogt bestreitet nicht, ein besonderes Verschulden zu haben, da sie beim Umgang mit einer Person, die verbotene Substanzen konsumiert, unvorsichtig gewesen sei.
Von France Galop erhielt Vogt einige Auflagen, die sie erfüllen muss, um wieder Rennen zu reiten. Unter anderem werden weitere Tests verlangt. Diese würde sie in der nächsten Woche veranlassen.
Das letztliche Urteil lautet wie folgt: „Die Analyse der biologischen Probe ergab das Vorhandensein einer als Betäubungsmittel eingestuften Substanz und ihrer Metabolite. Dies wird nicht bestritten und vom Jockey mit Erwägungen ihres Privatlebens erklärt, wobei Sybille Vogt entsprechende Beweise vorgelegt und ihr Verschulden eingestanden hat. Die Medizinische Kommission erklärte den besagten Jockey vorübergehend für medizinisch untauglich, an Rennen teilzunehmen, und teilte ihm mit, dass er die oben genannten Bedingungen erfüllen müsse, um weiterhin an Rennen teilnehmen zu können. Die Situation des betroffenen Jockeys stellt objektiv einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 143 des französischen Renngesetzes dar, dessen Ziel es ist, die Regelmäßigkeit des Rennbetriebs sowie die Gesundheit und Sicherheit aller an einem Rennen teilnehmenden Jockeys zu gewährleisten.“
Weiter heißt es: „Der besagten Reiterin wird für einen Zeitraum von sechs Monaten die Teilnahme an Rennen untersagt, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ihr aufgrund einer Vorsichtsmaßnahme vom 25. April 2025 aus medizinischen Gründen bereits ein Reitverbot erteilt wurde und dass sie seit dem 25. Mai 2025 auch nicht mehr im Ausland reitet, was bei der Berechnung der heute verhängten Strafe zu berücksichtigen ist.“
Mit exakt diesem 25. Mai begann dann auch die nun verhängte Sperre.