Rennreiter Pablo Werder ist vom Deutscher Galopp-Ordnungsausschuss wegen eines Verstoßes gegen die Rennordnung zu einer Geldbuße von 3.500 Euro verurteilt worden. Das ist dem aktuellen Wochenrennkalender zu entnehmen. Werder hatte im August 2025 bei insgesamt elf Ritten in Deutschland eine Gewichtserlaubnis von drei Kilogramm in Anspruch genommen, obwohl ihm nach seinem 31. Sieg nur noch eine Erlaubnis von zwei Kilogramm zustand. Außerdem muss der Schweizer die Kosten des Verfahrens tragen.
Seit dem Abschluss seiner Ausbildung im Sommer 2023 ist Werder als Rennreiter tätig. Schwerpunktmäßig reitet er in der Schweiz, kam aber auch in Deutschland und Frankreich zum Einsatz. Bis Ende Juli 2025 hatte er insgesamt 31 Rennen gewonnen, davon 25 in der Schweiz, fünf in Deutschland und eines in Frankreich. Während die Gewichtserlaubnis in der Schweiz bereits ab dem 20. Sieg von drei auf zwei Kilogramm sinkt, erfolgt diese Reduzierung nach der deutschen Rennordnung nach dem 30. Erfolg.
Bei den elf Ritten im August meldeten die jeweiligen Trainer nach den Feststellungen des Ordnungsausschusses in Unkenntnis des tatsächlichen Siegstandes eine Erlaubnis von drei Kilogramm an. Werder wäre verpflichtet gewesen, spätestens bis zur Starterangabe eine aktuelle Siegbescheinigung seines Lizenzlandes vorzulegen und über seine korrekte Siegzahl zu informieren. Dieser Verpflichtung sei er nicht nachgekommen. Auch die vom Schweizer Verband übersandte Clearance enthielt seine im Ausland erzielten Siege nicht.
Aufgefallen war die Unstimmigkeit erst im Nachhinein. Bei späteren Starterangaben hatten zwei verschiedene Trainer unterschiedliche Gewichtserlaubnisse für Werder gemeldet, woraufhin eine eingehende Überprüfung vorgenommen wurde.
Aus den betreffenden elf Ritten erzielte Werder unter Berücksichtigung von Gewinnprozenten und Reitgeldern laut Entscheidung einen finanziellen Vorteil von 2.336,80 Euro. Die Geldbuße setzt sich aus einem sanktionsrechtlichen Teil von 1.200 Euro und der auf 2.300 Euro abgerundeten Abschöpfung dieses Betrages zusammen. Zu seinen Gunsten wertete der Ausschuss, dass er bislang nicht einschlägig aufgefallen war, sich in seinen schriftlichen Stellungnahmen reuig zeigte und bei den Beteiligten entschuldigte. Werder selbst war zur mündlichen Verhandlung am 18. Juni 2026 nicht erschienen.











