Der Krefelder Rennclub weist auf die besonderen Regelungen zum Auftakt der Grünen Saison am Sonntag hin.
Besondere Bestimmungen zum Krefelder Renntag
Durchführung von Zuchtleistungsprüfungen ohne Zuschauer auf der Galopprennbahn in Krefeld am 21. März unter Berücksichtigung behördlicher Corona-Auflagen
Allgemeine Hinweise und Hygiene-Vorschriften:
Gemäß der aktuellen behördlichen Corona-Schutzverordnung erfolgt der Zutritt zur Rennbahn ausschließlich gegen vorherige schriftliche Anmeldung. Vom Veranstalter sind ausschließlich Personen zugelassen, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten und für die Durchführung der Zuchtleistungsprüfungen auf dem Rennbahngelände des Krefelder Rennclub 1997 e.V. zwingend notwendig sind. Dazu gehört nur 1 Besitzer pro startendem Pferd (im Klartext eine Person; im Rahmen von Besitzergemeinschaften ausschließlich der/die Bevollmächtigte).
Die digitale Zutrittsankündigung ist zwingend bis zum 20.03.2021, 12 Uhr komplett auszufüllen und abzuschicken. Verlauf: Homepage Krefelder Rennclub/Rennsaison/Online-Anmeldeformular.
https://www.krefelder-rennclub.de/rennsaison/online-anmeldeformular.html
Die Anmeldung ist für jede Person im Einzelnen unbedingt notwendig. Es können sich nur Personen anmelden, die auch Zutrittsberechtigt sind. Wie oben beschrieben!
Ohne vorherige Online-Anmeldung ausnahmslos KEIN ZUTRITT!!!
Personen, die sich nicht bis zum Samstag, 20. März 2021, 12 Uhr elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag ist NICHT möglich! Wer nicht auf der Anmeldeliste registriert ist, erhält keinen Zutritt!!!
In allen Bereichen gelten Hygiene- und Abstandsregelungen!
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Form von FFP2 Maske oder medizinischen OP-Maske ist auf dem gesamten Gelände – Innenbereiche, Gebäude, Stallbereich und allen Freiflächen während der gesamten Veranstaltung jederzeit Pflicht!
Nur nach erfolgter Eingangskontrolle und der Übergabe eines Einlassbändchens ist das Betreten des Rennbahngeländes erlaubt!
Bitte beachten Sie, dass strikte Eingangskontrollen stattfinden.
– Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
Die Einlassbändchen sind ausschließlich am Checkpoint 1 (Eingang Parkplatz P1) erhältlich.
Für Pferdetransporter und Stallpersonal sind diese am Checkpoint 2 (Einfahrt Stallungen) erhältlich.
Die Einlassbändchen sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände zu tragen und den Ordnern an den Durchgängen ungefragt vorzuzeigen.
Parkplatz P1
Aktive, Funktionäre, Besitzer der am Renntag startberechtigen Pferde und Presse nutzen die Parkplätze auf P1 nach Verfügbarkeit. Als Zufahrtberechtigung gilt die Legitimationskarte Deutscher Galopp. Der Zutritt auf das Gelände erfolgt von dort aus über den Parkplatz P1 zum Checkpoint 1.
Reiter und Reiterinnen
Jeder Jockey erhält für den Renntag einen festen Umkleide-Platz in einem abgetrennten Umkleidebereich im Biebricher-Saal (Haupttribüne unten, seitlich vom Absattelring). Der Damen-Jockeyraum steht wie gewohnt zur Verfügung. Duschen und WCs für Reiter stehen im gewohnten Jockeyraum im Waagegebäude zur Verfügung. Die Sauna bleibt geschlossen. Berufsrennreiter müssen Im Führring, an der Startstelle und im Rennen einen geeigneten Mund-Nase-Schutz tragen. Im Jockeyraum ist das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske Pflicht. Ein Mindestabstand von 1,50 Meter und die Hygienemaßnahmen müssen auch dort eingehalten werden. Bei großen Starterfeldern erfolgt das Absatteln der nicht auf den ersten sechs Plätzen eingekommenen Pferden auf dem Geläuf, um den Mindestabstand im Absattelring zu gewährleisten.
Es wird einen Imbiss-Stand geben. Bitte beachten Sie das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um diesen Imbiss-Stand herum Speisen und Getränke zu verzehren.
Pressevertreter und Fotografen
Auf der Haupttribüne stehen Presseplätze mit begrenzten Stromanschlüssen zur Verfügung. Die Wettkassen bleiben auf der Bahn am Renntag geschlossen!
In allen Bereichen gelten Hygiene- und Abstandsregelungen
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Form von FFP2 Masken oder medizinischen OP-Masken ist während der gesamten Veranstaltung Pflicht!
Die Aktiven werden gebeten, nach Ausübung ihrer Verpflichtungen das Rennbahngelände umgehend zu verlassen.
– Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren (Desinfektionsmittel sind an den Checkpoints und allen sanitären Einrichtungen bereitgestellt).
– Jedweder Körperkontakt ist zu unterlassen. Dies gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit mehreren Personen.
– Jede Person hat einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Nichtbeachtung der Anordnungen kann zu Ordnungsmaßnahmen führen und behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden.
Vorstand und Geschäftsführung des Krefelder Rennclubs 1997. E.V. – sowie die Rennleitung – sind befugt, jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, um zuwiderhandelnde Personen des Rennbahngeländes und des Stallbereichs zu verweisen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie leider unumgänglich und für eine Durchführung der Leistungsprüfungen zwingend erforderlich sind.