Wende im Fall Monami: Entscheidung wieder aufgehoben

In Sachen Revision der Besitzer der Etzeanerin Monami (Foto) und des Direktoriums gegen die Entscheidung des Renngerichts vom 20.6.2012 in Sachen Diana-Trial in Hoppegarten, ist die Entscheidung des obersten Renngerichts gefallen: Die Entscheidung des Renngerichts vom 20.06. wird aufgehoben.

Die Sache wird nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Renngericht zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Die tragenden Gründe der Entscheidung waren wie folgt: Nach Auffassung des Oberen Renngerichts sind beide Revisionen ausnahmsweise zulässig. Zur Begründung hat es sich auf eine frühere Entscheidung des Oberen Renngerichts aus dem Jahre 1990 bezogen.

Das Verfahren war an das Renngericht zur abschließenden Entscheidung zurückzuverweisen, weil Zweifel an der Zulässigkeit der Berufung gegen die Entscheidung der Rennleitung zum Diana-Trial 2012 (Hoppegarten 27. Mai 2012) bestehen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Bedenken gegen die Startberechtigung von Monami vor dem Start der Rennleitung hätte mitgeteilt werden müssen.

Die Rennleitung hätte dann abschließend darüber entscheiden können. Insoweit wird das Renngericht weitere Ermittlungen anstellen müssen, die dem Oberen Renngericht aus Rechtsgründen verwehrt sind. Das Obere Renngericht hat am Mittwoch, 22.8.2012 in Köln getagt.

Den Vorsitz hatte Herr Dr. Paul. Die weitere Besetzung des Oberen Renngerichts lautete: Dr. Richter, RA Neunzig, Dr. Berglar, Frau Bischoff-Lafrentz. Eine erneute Terminierung seitens des Renngerichts ist noch nicht erfolgt.

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