Der eingelegte Protest gegen die rechtmäßige Zulassung von Monami im Hoppegartener Diana-Trial wurde am Wochenende von der Rennleitung zurückgewiesen. Die Stewards vom 27. Mai aus Hoppegarten tagten und kamen zu dem Schluss, dass der Antrag von Wasimahs Besitzerin Frau Dr. Dr. Christiane Otto aus Langenhagen zurückgewiesen werden müsse.
Nach dem Sieg von Monami im Gruppe-II-Rennen in Berlin hatte Dr. Dr. Christiane Otto ihre Ansicht kundgetan, dass die Siegerin zu spät für das Diana-Trial nachgenannt wurde. Fälschlicherweise wurde vom Direktorium die Vorstarterangabe (gleichbedeutend mit der letzten Nachnennungsmöglichkeit) für den Berliner Renntag auf den Dienstag vor dem Rennen terminiert.
Allerdings hatte man auf der Internetseite www.galopp-sport.de den Fehler bereits am Dienstag vor dem Rennen korrigiert und darauf hingewiesen, dass bis Mittwoch, also zur tatsächlich vorgesehenen Vorstarterangabe, nachgenannt werden könne. Die Besitzerin von Wasimah hat nun die Möglichkeit, in Berufung vor das Renngericht zu gehen.













