VGH-Urteil: Gericht bestreitet Staatsmonopol auf Lotterien

Es ist erst wenige Monate her, da wurde ein Verbot verhängt. Prominente Wettanbieter wie Ladbrokes und William Hill dürfen seither keine Wetten aus Deutschland mehr annehmen, auch zahlreiche Sportwetten-Läden mussten kurzerhand wieder dicht gemacht werden. Die stattlichen Lotto-Gesellschaften schoben diesen Aktivitäten einen Riegel vor. Doch in dieser Hinsicht scheint sich eine Trendwende zu vollziehen.

Wie wir einer dpa-Meldung entnehmen, hat der Staat nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) künftig kein Monopol mehr auf Lotterien und Sportwetten.

Eine entsprechende Regelung in Hessen verstoße gegen europäisches Recht, entschied das Kasseler Gericht in einem am Montag bekannt gewordenen Eilverfahren. Demnach dürfen private Anbieter – auch aus anderen EU-Ländern – in Deutschland Wetten organisieren.

Die stattliche Monopolstellung schränke die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausländischer Wettanbieter unzulässig ein, urteilte der VGH. Er folgte damit einer gleich lautenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003. Der Beschluss ist unanfechtbar, gilt aber nur bis zur Entscheidung im Hauptverfahren.

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