Potters: Drei Monate Lizenzentzug auf Bewährung

Der Bremer Trainer Toni Potters ist vom Renngericht des Verbandes Deutscher Galopp am Dienstag zu einem dreimonatigen Lizenzentzug wegen Schädigung des Ansehens des Rennsports verurteilt worden. Dieser Lizenzentzug wurde für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

Das Renngericht hat damit eine ursprüngliche Strafe der Rennleitung der Rennbahn in Halle vom 30. Oktober 2021, die Potters zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt hatte, verschärft.

Potters, der von Rechtanwalt Frank Ritter aus Hannover vertreten wurde, zeigte sich in der anderthalbstündigen Verhandlung einsichtig und räumte sein Fehlverhalten komplett ein, wie er es auch schon vor der Rennleitung in Halle getan hatte. Der Trainer hatte seine Stute Dear Prudence, die im Rennen selbst Fünfte wurde, am Start mit drei Tritten gegen den Huf zum Abspringen aus der Startbox angetrieben. Potters sprach am Dienstag von einem „Blackout“ und einer „Reflexreaktion“.

Der Kontrollausschuss des Verbandes, vertreten durch Gottfried Reims, hatte den dreimonatigen Lizenzentzug gefordert, das Renngericht folgte diesem Antrag, setzte die Bewährungsfrist indes auf ein Jahr statt geforderter zwei Jahre fest. „Deutscher Galopp nimmt das Tierwohl sehr ernst, wir dulden ein Verhalten wie dieses nicht und sind nicht bereit, das hinzunehmen oder mit einer Geldstrafe abzutun“, so Reims. „Jeder muss wissen, dass Tierschutz hier erstgenommen wird.“

Frank Heckenbücker, Vorsitzender des Renngerichts (komplettiert durch Horst Greis und Reinhold Wolfermann), verwies in seiner Urteilsbegründung ebenfalls auf das Tierwohl: „Das Tierwohl muss in jeder Hinsicht berücksichtigt werden. Wir halten Herrn Potters zugute, dass er 47 Jahre im Sport tätig ist, ohne dass er sich etwas hat zuschulden kommen lassen, dieses Verhalten indes war falsch und musste von uns auch entsprechend sanktioniert werden. Das Tierwohl steht bei uns im Mittelpunkt.“

Potters sagte in seinem Schlusswort: „Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe, das wird mir auch nie mehr passieren.“

Während der Verhandlung kam ein Gutachten von Dr. Monica Venner, der Tierschutzbeauftragten des Verbandes, zur Sprache. Dieses stellte heraus, dass das Verhalten des Trainers in keiner Weise einer Misshandlung des Pferdes gleichkomme. Gleichwohl sei das Verhalten, das stünde außer Frage, in jeder Hinsicht inakzeptabel. Wie Rechtsanwalt Ritter mitteilte, sei dieses Gutachten auch der Staatsanwaltschaft in Halle zugegangen, die nach seinen Informationen beabsichtige, das Strafverfahren gegen den Trainer einzustellen.

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