Termin 3. Mai: Derby-Protest vor Landgericht

Am 3. Mai geht das juristische Tauziehen um das Deutsche Derby 2016 in die nächste Runde. Für diesen Tag ist vor dem Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Beklagter ist das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen, wie Chefmanager Jan Antony Vogel am Montag bestätigte. „Wir sind sehr optimistisch, dass wir mit unserer Rechtsauffassung durchdringen und das Ergebnis des Derbys bestehen bleibt“, so Vogel.

Angestrebt wird von Horst Pudwill, dem Besitzer des seinerzeitigen Dritten Dschingis Secret, nach wie vor die Disqualifikation des Siegers Isfahan und des Zweiten Savoir Vivre wegen übertriebenen Einsatzes der Peitsche. Das Verfahren ist am Landgericht an eine Kammer übertragen worden und obliegt nicht mehr der Entscheidung eines Einzelrichters.

Jan Antony Vogel machte bei der Jahrespressekonferenz des Verbandes am Montag deutlich, dass die neuen Regelungen zum Peitscheneinsatz in der Zwischenzeit von zahlreichen Tierschutzorganisationen gelobt wurden.

Diese neuen Regelungen sehen eine Disqualifikation explizit nicht vor. Die bisherigen juristischen Streitigkeiten drehen sich darum, ob die alten, zur Zeit des Deutschen Derbys 2016 geltenden Regeln, eine Disqualifikation vorschreiben. Hier hatte es auch innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Renngericht und dem Oberen Renngericht gegeben.

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