„Brüskierung des ORG“ und mehr starker Tobak

Das Urteil des Renngerichts von Montag schlug schon in den ersten Minuten nach Bekanntgabe bereits erste Wellen. Die Titulierung als „Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung“ hat für Aufsehen gesorgt.

Während der Verhandlung waren nicht nur von Renngerichts-Seite, sondern vor allem auch von Gottfried Reims als dem Vertreter des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen und den anwaltlichen Vertretern von Darius Racing eine Vielzahl von Rechts- und Verfahrensfehlern aufgezeigt worden, was die Entscheidung des Oberen Renngerichts angeht.

Dietrich von Boetticher als Anwalt von Darius Racing sagte: „Das Obere Renngericht hat geltendes Recht in einer Schwere verletzt, dass das Urteil nicht anders als nichtig sein kann.“ Dr. Matthias Birkholz war als Vertreter der Berliner Kanzlei lindenpartners, die ein fast 40-seitiges Rechtsgutachten zur ORG-Entscheidung erstellt hatte, am Montag an von Boettichers Seite als anwaltlicher Vertreter von Darius Racing. „Mir ist in 20 Jahren Praxis vor Gerichten keine Entscheidung vor Augen gekommen, die geltendes Recht derart mit Füßen tritt.“

Gottfried Reims sprach von einer „unseligen, nicht rechtmäßigen und auch traurigen Entscheidung“ des Oberen Renngerichts, und einer „Reise nach und durch Absurdistan“.

Jan Antony Vogel, Chefmanager des Direktoriums, urteilte nach dem Richterspruch mit Blick in die Zukunft: „Ich hätte lieber eine Entscheidung gesehen, die sich an den materiellen Fragen orientiert. Die Brüskierung des Oberen Renngerichts macht es für uns als den Verband nicht leichter.“

Bernhard Matusche, anwaltlicher Vertreter von Horst Pudwill als dem Besitzer des Derbydritten Dschingis Secret, kündigte nach dem Urteil an, möglicherweise erneut das Obere Renngericht anzurufen. „Es ist eine neue Entscheidung des Renngerichts, deswegen steht dieser Weg erneut offen.“ Matusche störte sich vor allem an der gewählten Formulierung des „Nicht-Urteils“.

Sollte es erneut vor das ORG gehen, wäre die Frage der Zusammensetzung eine spannende. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Obere Renngericht in der gleichen Besetzung noch einmal mit dieser Thematik beschäftigen wird“, so Jan Antony Vogel.

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