Sonderregelungen für Sonntag in Dortmund

Der Dortmunder Rennverein weist im Vorfeld des Renntages am Samstag auf die corona-bedingten Regeln hin:

Für den Sonntag,  07. November 2021 – Dortmund –   gelten folgende CORONA – Sonderregelungen auf der Basis der Coronaschutz-VO vom 29.10.2021:

Personen mit Symptomen einer SARS-Cov2 Erkrankung dürfen die Rennbahn nicht betreten!

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet, insb. Virusvariantengebiet, aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinreiseVO-NW). Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Es gilt für ALLE Personen über 16 Jahren (Aktive, Besucher etc.) die 3-G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet (binnen 48 Stunden) – für Schüler zwischen 16 und 18 Jahren reicht ein Schülerausweis). Bringen Sie zu dem Nachweis Ihrer Identität einen Lichtbildausweis mit (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder DVR-Ausweis)!

Die Teststelle für allfällige Schnelltests (kostenpflichtig – 12,50 Euro) auf der Rennbahn ist bis 17:30 Uhr geöffnet.

Eine Akkreditierung vorab ist nicht notwendig.

Die Zufahrt zum Stallbereich ist über die Einfahrt neben dem „Rennbahnstübl“ vom Rennweg – also alte Regelung – offen. Dort wird die 3-G-Regel kontrolliert und die kontrollierten Personen erhalten ein entsprechendes Armband.

Zugang vom Stallbereich zur Rennbahn ist bis 16:30 Uhr ausschließlich am Eingang bei „Wettstar“ möglich. Dort wird ebenfalls die 3-G-Regel kontrolliert.

Ab 16:30 stehen alle Parkplätze und Eingänge zur Verfügung. Der Zugang zur Rennbahn und zur Terrassentribüne ist frei.

Reiterinnen sind in der „alten Glastribüne“ – über dem Waagegebäude – untergebracht. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna darf nur einzeln benutzt werden.

Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen gilt in allen Innenräumen und dort, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) unterschritten werden könnte (z.B. Siegerehrung, Wettkassen, Terrassentribüne außerhalb der Sitzplätze). Auf den Freiflächen und den offenen Tribünen empfehlen wir dennoch zu Ihrer Sicherheit, freiwillig einen Mund-Naseschutz zu tragen.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Dortmunder Rennvereins e.V. können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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