Sonderregelungen für das Harzburger Meeting

Die Galopprennwoche in Bad Harzburg rückt immer näher.

Bei aller Vorfreude auf das Meeting von 22. Juli bis zum 24. Juli, gilt es in Zeiten der Corona-Pandemie aber auch weiterhin auf bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu achten. So hat der Bad Harzburger Rennverein ein umfangreiches Hygienekonzept zusammengestellt, um die Durchführung der Rennwoche zu gewährleisten. 3000 Zuschauer pro Renntag wurden dem Rennverein unter Vorlage einiger Regeln genehmigt.

Im folgenden sind die Corona-Sonderregelungen, die sie auch auf der Homepage des Rennvereins finden können, aufgelistet:

Für den 22., 23. und 24. Juli   2021 gelten folgende CORONA – Sonderregelungen:

Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden.

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet, insbesondere Virusvariantengebiet, aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes Niedersachsen. Alle Teilnehmer*innen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich!

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular unter www.harzburger-rennverein.de (Akkriditierung).

Personen, die sich nicht bis 48 Stunden vor Beginn des jeweiligen Renntages elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt.

Pro Pferd haben 2 Besitzer*innen freien Eintritt am Tag des Rennens.

Berechtigte Besitzer*innen erhalten von uns spätestens 36 Stunden vor Rennbeginn eine Bestätigung per E-Mail inkl. weiterer Informationen.

Begleitungen von Aktiven (Trainer*innen, Funktionär*innen, Jockeys oder weitere Besitzer*innen) müssen vorab ein Tagesticket kostenpflichtig erwerben. Das Tagesticket erwerben sie im Onlineshop unter: www.harzburger-rennverein.de

Ein zentraler „Check -in “ findet in den Eingangsbereichen statt. Dort werden Ausweisdokumente etc. kontrolliert. Der Check-in ist 3 Stunden vor Rennbeginn geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat (bis Mittwoch 21.07.21) unter 05322/3607 anmelden und den Anweisungen folgen.

Eingang A:

Aktive (Trainer*innen, Funktionär*innen, Jockeys, Besitzer*innen und Personal) nutzen bitte unseren Eingang über den Lindenbruchweg/Verbotener Weg – der Parkplatz A (Eichenkoppel) ist ausgewiesen

Eingang B:

Besucher*innen mit einem E-Ticket nutzen bitte unseren Hauteingang – der Parkplatz B (Schollwiese) ist ausgewiesen

Eingang C:

Sponsoren und VIP-Gäste nutzen bitte unseren Eingang am Silberbornbad/Übergang – der Parkplatz C (Silberbornbad) ist ausgewiesen

Für Rennreiter*innen gilt nach den Regeln des Dachverbandes, dass die Rennbahn nur betreten werden darf wer sich im Vorfeld online akkriditiert hat (www.harzburger-rennverin.de) und vor Renntagsbeginn einen Schnelltest absolviert hat. Der Schnelltest wird ab 8 Uhr vor dem Rennbahngelände angeboten. Dort erhalten Rennreiter/-innen ihre Zutrittsberechtigung.

Alle Besucher*innen müssen Ihr E-Ticket  am Haupteingang vorzeigen und erhalten dort ihr Tagesbändchen. 

Die Teststelle ist bis zum 6. Rennen am jeweiligen Renntag geöffnet.

Die Pferdetransporter fahren bitte direkt in den Stallbereich/Gestüt und akkriditieren sich vorab unter: (www.harzburger-rennverin.de).

Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring einen geeigneten Mund-Nase-Schutz – FFP2 Masken werden an der Waage gestelltIn den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung. Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Sauna ist geschlossen.

Wettkassen, Imbiss und Biergarten sind geöffnet – bitte beachten Sie die Abstandspflicht!  

Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen gilt in allen Innenräumen und dort, wo der Mindestabstand (1,5 Meter) unterschritten werden kann (z.B. Siegerehrung).

Soweit durch Deutscher Galopp e.V. im Rahmen des Hygienekonzepts oder gesondert, durch die Rennleitung oder durch den Vorstand des Harzburger Rennverein e.V. von 1880 angeordnet, besteht die Verpflichtung eines jeden Teilnehmers an den Leistungsprüfungen sich eines SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests zu unterziehen. Das Ergebnis dieses Tests wird dem Vorstand des Rennvereins, der Rennleitung und Deutscher Galopp e.V. zugänglich gemacht werden. Einer Meldung durch den durchführenden Arzt, den Rennverein oder das medizinische Fachpersonal an das zuständige Gesundheitsamt wird zugestimmt. Dies gilt auch für die Tests an der öffentlichen Teststelle für Rennreiter*innen.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung durch Deutscher Galopp e.V., der Rennleitung oder des Harzburger Rennvereins e.V. von 1880 können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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