Die Sonderregelungen für Düsseldorf

Der Düsseldorfer Reiter- und Rennverein weist auf die Sonderregelungen zu seinem Renntag am Samstag auf dem Grafenberg hin.

Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurde. Bei Einzelpferden sind max. ein Pferdeführer, der Trainer sowie Besitzer erlaubt. Pro startendem Pferd sind nur zwei Personen als Besitzer zugelassen. Der Aufenthalt auf der Rennbahn sollte von allen Anwesenden auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das Formular unter https://duesseldorf-galopp.de/con-termine/termine_anmeldeformular.php. Sie erhalten eine Email als Anmeldebestätigung.

Personen, die sich nicht bis Freitag, 7.Mai, 10 Uhr elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Die Möglichkeit zur Nachakkreditierung am Renntag entfällt – wer nicht auf der Liste steht und keine Email-Bestätigung erhalten hat, erhält keinen Zutritt.

Auf die aktuell gültigen Regeln zur Einreise nach NRW aus Risikogebieten weisen wir ausdrücklich hin. Diese sind einzusehen unter https://www.land.nrw/corona.

Alle Anreisende mit dem PKW nutzen den Parkplatz P1/P2 und den dortigen Einlass. Der Zutritt zum Gelände sowie Parkmöglichkeiten für die Personen, die mit Pferdetransporten anreisen, erfolgt über Einlass 2 an den Stallungen (Einfahrt in die Rennbahnstraße, Holztor an Einfahrt zu den Stallungen, s. Lageplan).

Bitte beachten Sie, dass strikte Eingangskontrollen mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises stattfinden. Nur nach erfolgreicher Eingangskontrolle und der Übergabe eines Einlassbändchens ist das Betreten des Areals erlaubt.

Die Einlassbändchen sind ausschließlich an den Checkpoints (s. Lageplan) erhältlich. Die Bändchen sind während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände zu tragen und den Ordnern an den Durchgängen ungefragt vorzuzeigen. Beim Verlust eines Bändchens kann dieses nur an dem Einlass erneuert werden, an dem man sich angemeldet hatte.

Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle, im Führ- und Absattelring einen geeigneten Mund-Nase-Schutz. Zutritt zu den Umkleiden ist nur Rennreitern gestattet und diesen nur mit einem gültigen negativen Schnelltest und mit einem medizinischen Mund-Nase-Schutz. Im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr steht im Teehaus medizinisches Personal zur Durchführung der Tests bereit. Duschen dürfen nur einzeln genutzt werden, die Sauna ist geschlossen.

Bitte beachten Sie das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern rund um die Gastronomie-Verkaufsstellen. Wettkassen des Rennvereins sind nicht geöffnet.

Als Aufenthaltsbereiche sind das EG und das 1. OG der Tribüne geöffnet.

In allen Gebäuden und Renntechnischen Bereichen, insbesondere Führ- und Absattelring sowie Startstelle und Einlassbereich, gilt Maskenpflicht! Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes wird auf dem gesamten Gelände ausdrücklich empfohlen.

Jedweder Körperkontakt ist zu unterlassen. Dies gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit mehreren Personen. Jede Person hat, soweit möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch insbesondere in Schlagen am Einlass oder der Gastronomie. Sobald er nicht eingehalten werden kann, müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden.

Soweit durch Deutscher Galopp e.V. im Rahmen des Hygienekonzeptes oder gesondert, durch die Rennleitung oder durch den Düsseldorfer Reiter- und Rennverein von 1844 e.V. angeordnet, besteht die Verpflichtung sämtlicher anwesender Personen, sich eines Schnelltests zu unterziehen. Einer Meldung durch den durchführenden Arzt, den Rennverein oder das medizische Fachpersonal an das zuständige Gesundheitsamt wird zugestimmt.

Verstöße gegen Anordnungen im Rahmen der Hygienekonzepte und deren Umsetzung können im Rahmen der Rennordnung als Verstoß gegen eine Anordnung geahndet werden. Das Hausrecht des Veranstalters bleibt daneben bestehen. Ein Verstoß gegen Anweisungen kann zum Verweis von der Rennbahn führen.

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