Revision im „Fall IDEE 147. Deutsches Derby“

Am Freitag wurde die Revision im Fall IDEE 147. Deutsches Derby schriftlich durch den Rechtsanwalt Bernhard Matusche beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. erhoben.  

Bekanntlich wies das Renngericht am 13. Oktober 2016 den Antrag auf Disqualifikation des Derby-Siegers Isfahan, wegen einer vorsätzlichen Missachtung der Rennordnung zum Zwecke der Vorteilsverschaffung, infolge der Beweisaufnahme ab. Nun legte der Rechtsbeistand von Horst Pudwill, dem Besitzer des drittplatzierten Pferdes Dschingis Secret, Revision ein. Der Antrag: Disqualifikation des erstplatzierten (Isfahan) sowie zweitplatzierten (Savoir Vivre) Pferdes im IDEE 147. Deutschen Derby (Zum Video).

Der Vorsitzende des Oberen Renngerichts ist Dr. Günter Paul, der die weiteren Verfügungen vornehmen wird. Die Revision ist – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz. Im Rahmen einer zulässigen Revision wird das Urteil auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft.
 

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