Renngericht: Urteile im Lysander-Fall bleiben bestehen

Drei Stunden tagte das Renngericht unter der Leitung von Frank Heckenbücker am Dienstagnachmittag im Sitzungszimmer des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen. Dann fiel die Entscheidung, die Heckenbücker gemeinsam mit seinen Beisitzern Dieter Stein und Harro Remmert traf, und es wurde ein Schlussstrich gezogen unter den Fall Lysander – nach seinem Sieg am 26.12.2004 in Neuss war ein Fehlgewicht von zwei Kilo festgestellt worden und dieser disqualifiziert worden.

Alles bleibt beim Alten, die Berufungen des Direktoriums und von Trainerin Erika Mäder gegen die Entscheidung der Neusser Rennleitung wurden zurückgewiesen. Jockey Jozef Bojkos (Foto) Sperre von drei Tagen bleibt zwar bestehen (wegen einer Vorstrafe im relevanten Zeitraum), doch kann von einem vorsätzlichen Vergehen des Reiters keine Rede sein.

Trainerin Erika Mäders Geldbuße von 500 Euro wurde ebenfalls bestätigt.

Vorsitzender Heckenbücker sah es nach Anhörung der Beteiligten, der Zeugen Lutz Mäder, Dr. Peter Tasch (Rennleitung) und Hana Mouchova (ritt im selben Rennen das andere Mäder-Pferd Kendra) als erwiesen an, dass Bojko richtig mit einer Bleidecke ausgewogen habe.

‚Eine andere logische Möglichkeit bietet sich nicht‘, sagte er. ‚Er hat Sattel und Decke an Herrn Mäder übergeben. Die Decke ist später ohne grobe Absicht verlorengegangen. Allerdings hätten bei Herrn Bojko die Alarmglocken angehen müssen, da er vorbestraft ist, deshalb konnten wir die Strafe nicht reduzieren.‘

Faktisch dürfte Bojko, der ohne Anwalt angetreten war, sicher mit dem Urteil gut leben können, da schwerwiegende Vorwürfe, die auch von Teilen der Öffentlichkeit an ihn herangetragen wurden, sich nicht bewahrheiteten.

Erika Mäder, die auf eine Reduzierung ihres Straßmaßes plädiert hatte, wurde vom Renngericht darauf hingewiesen, dass sie auf ein neues Auswiegen hätte bestehen sollen, angesichts ihrer Zweifel ob des korrekten Gewichts, schließlich wurde der Trainerin ebenfalls ein leicht fahrlässiges Vergehen zur Last gelegt, weshalb man das Straßmaß von 500 Euro als ausreichend erachtete.

‚Die Verhandlung hat uns auch nicht schlauer gemacht‘, fügte Heckenbücker noch an. Denn die Frage, wie die Bleidecke letztlich verlorenging, die nachher das Fehlgewicht ausmachte, konnte nicht geklärt werden. Man kam aber zu dem Schluss, dass es kein Vergehen Bojkos gewesen sein könne, da er korrekt mit der Decke ausgewogen habe, sondern der Fauxpas später passiert sein muss.

Damit folgte man der Argumentation von Gottfried Reims, dem Kontrollausschuss-Vorsitzenden, der von einer möglichen Rücknahme der Berufung sprach, letztlich auf unverändert drei Tage Sperre für Bojko (schon von diesem abgesessen), jedoch 1000 Euro Geldstrafe bei Erika Mäder plädiert hatte.

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