Der Dortmunder Rennverein hat für den Renntag am Samstag, den ersten Sandbahnrenntag des Winters, einige Regelungen mitgeteilt, die wir nachfolgend darstellen.
„Für den Samstag, 31. Oktober 2020 – Dortmund – gelten folgende Sonderregelungen:
Zugang zur Rennbahn ist nur Personen möglich, die vom Rennverein vorher erfasst wurden. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular unter www.dortmunder-rennverein.de/akkreditierung. (Bei Einzelpferden sind max. 2 Besitzer, 1 Pferdeführer und 1 Trainer erlaubt. Anmeldungen von z.B. 6 Personen bei 2 Pferden können nicht akzeptiert werden. Wir weisen darauf hin, den Aufenthalt auf dem Rennbahngelände auf das Minimum zu reduzieren ist.
Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Renntag in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Corona Einreiseverordnung des Landes NRW (CoronaEinrVO-NW) – insbesondere die Meldepflicht beim Gesundheitsamt. Für Ausnahmen von der Meldepflicht, der Absonderungspflicht und/oder Testpflicht verweisen wir auf die Regelungen insbesondere im § 3 (4) der CoronaEinreiseVO-NW. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
Personen, die sich nicht bis zum Samstag, 31. Oktober 2020 – 09:00 UHR elektronisch angemeldet haben, erhalten keinen Zutritt zur Rennbahn. Das Personal ist angewiesen hier stringent zu handeln, um den Erfolg unserer Maßnahmen nicht zu gefährden.
Die Zufahrt zur Rennbahn (für Stallbereich und allgemein) erfolgt grundsätzlich über die Zufahrt zum Parkplatz „A“ (Leuchtreklame „Wettstar“) vom Rennweg aus. Es gibt keinen Zugang vom Parkplatz B oder C an diesem Tag – also kein Zugang in Höhe des Sekretariats.
Ein zentraler „Check -in “ findet an der Zufahrt statt. Dort werden die Personalausweise oder andere amtliche Lichtbildausweise kontrolliert. Der Check-in ist ab 12:00 Uhr geöffnet. Sofern eine frühere Anreise nicht vermeidbar ist, bitte im Sekretariat unter 0231 562266-0 anmelden und den Anweisungen folgen.
Die Pferdetransporter fahren vom Check-in in den Stallbereich. Groß-LKW können nach Voranmeldung auch in Höhe der Reithalle in den Stallbereich fahren.
Berufsrennreiter tragen auch im Rennen, an der Startstelle und im Führring eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. In den Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht. Waage und Umkleideräume sind im Waagegebäude.. Bitte beachten Sie die abgesperrten Bereiche zur Abstandswahrung. Je nach Verordnungslage am Renntag selbst, kann es sein, dass die Reiter/innen sich teilweise in der „alten Glastribüne“ umziehen müssen. Ob eine Sauna/Duschen zur Verfügung gestellt werden können, hängt von der Verordnungslage am Renntag ab. Jedenfalls dürfen die Duschen nur einzeln benutzt werden.
Wahrscheinlich wird das gastronomische Angebot am Renntag – ebenfalls abhängig von der Verordnungslage – eingeschränkt sein. Wir bitten Sie, entsprechende Vorsorge zu tragen.
Auf dem gesamten Gelände – Innenbereiche, Gebäude, Stallbereich und allen Freiflächen besteht jederzeit die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Verstöße gegen diese Regel führen nach dem Hygienekonzept „Deutscher Galopp“ zum Verweis von der Rennbahn.“