Der Start des sechs Jahre alten Wallachs Rapido am Sonntag im einleitenden Rennen der Veranstaltung in Bad Harzburg ist erneut gerichtlich untersagt worden. Rapido durfte schon MItte Juni in Haßloch per Gerichtsbeschluss nicht starten.
Der Union-Zweite zu Sea The Moon aus dem Jahr 2014 hatte sich dreijährig einen Sehnenschaden zugezogen, war vom Gestüt Winterhauch der Eheleute Mosca mit der Maßgabe abgegeben worden, kein Rennen mehr bestreiten zu dürfen. Diana Aytemiz war die zwischenzeitliche Besitzerin, die Rapido später ihrerseits an die IFGA GmbH abgegeben hatte. Für diese sollte Rapido nun sein Comeback geben.
Der dritte Senat des Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Freitag beschlossen, einer einstweiligen Verfügung stattzugeben und den Start zu untersagen. Wie schon vor dem Start in Haßloch hatte zuvor das Landgericht Kleve ein Startverbot abgelehnt, weshalb es vor dem OLG Düsseldorf in die nächste Runde ging.
Zur Erlangung der Wirksamkeit muss die Einstweilige Verfügung noch zugestellt werden. Erneut hat Rechtsanwalt Bernhard Matusche die Interessen der Familie Mosca und von Diana Aytemiz vertreten.












