Pferderennen bleiben weiter zulässig

Keine Änderungen hinsichtlich der Pferderennen gibt es durch neue Verordnungen in Sachen Corona, sie bleiben erlaubt. Das sieht die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor, die ab 25. Januar gilt.

Galopprennen im aktuell durchgeführten Rahmen sind damit weiterhin zulässig. Wie auch die Profiligen zum Beispiel im Fußball.

Zuschauer sind indes weiterhin nicht erlaubt.

Konkret heißt es in § 9, Absatz 3 der Verordnung unverändert gegenüber der letzten Ausprägung: „Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.“

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