Nach dem Gerichtsurteil: So reagieren die Betroffenen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in seinem mit Spannung erwarteten Sportwetten-Urteil das in Bayern bestehende Wettmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit für unvereinbar erklärt, allerdings nur, weil es in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluß privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Der Gesetzgeber ist gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.

Oddset hat also ab sofort jegliche aggressive Werbung einzustellen, hat sich auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten zu beschränken. Für die zukünftige Regelung hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten: Entweder ein staatliches Monopol, allerdings mit klaren Beschränkungen für Werbung und Vertrieb, oder eine Freigabe des Marktes auch für private Anbieter.

Eindeutig stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, als verboten angesehen werden, sie dürfen weiterhin ordnungsrechtlich unterbunden werden.

Angestrengt hatte das nun einige Jahre anhängige Verfahren die Münchener Buchmacherin Irene Katzinger-Göth – deshalb auch der angesprochene Freistaat Bayern im Urteil. Ihr war einst die Erlaubnis zur Annahme von Fussballwetten untersagt worden, dagegen hatte sie geklagt.

In all den Jahren war sie auch konsequent geblieben, hatte in ihrem „Wettcenter“ im Gegensatz zur Konkurrenz nie Wetten auf andere Sportarten als auf Pferderennen angenommen. „Ich bin zuversichtlich, auf Dauer Sportwetten anbieten zu können“, sagte sie nach dem Urteil.

„Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Ball an den Gesetzgeber zurückgegeben“, erklärte Dr. Norman Albers, Vorstandssprecher des Deutschen Buchmacher-Verbandes (DBV), „zwar bleibt eine Neuregelung auch als Monopol möglich, die Messlatte ist aber so hoch gelegt, dass ein verfassungskonformes Oddset-Angebot kaum möglich sein wird.“

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